Ab dem 2. Februar 2025 wird der EU AI Act wirksam und Unternehmen aller Größen und Branchen müssen sich an seine Vorgaben halten. Der Gesetzestext definiert Anforderungen für den KI-Einsatz und legt dabei einen risikobasierten Ansatz zu Grunde.
Ab dem 2. Februar 2025 wird der EU AI Act wirksam und Unternehmen aller Größen und Branchen müssen sich an seine Vorgaben halten. Der Gesetzestext definiert Anforderungen für den KI-Einsatz und legt dabei einen risikobasierten Ansatz zu Grunde. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, alle eingesetzten KI-Systeme zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick darüber, was der EU AI Act beinhaltet, für wen er gilt und wie du dein Unternehmen rechtzeitig vorbereiten kannst.
Als unterstützende Quellen dienten uns Contentmanager, HÄRTING Rechtsanwälte und Business Insider.
Außerdem habe wir unseren Trainer für Online-Marketin-Recht, Dr. Martin Schrimbacher exklusiv für dich nach seiner Einschätzung und seinen Tipps zur Umsetzung den EU AI Acts gefragt.
Der EU AI Act (oder auch KI-Verordnung) ist das erste Gesetz weltweit, das umfassende Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen schafft. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig Risiken zu minimieren, die von KI-Systemen ausgehen können. Dabei verfolgt die Verordnung einen risikobasierten Ansatz, der Technologien nach ihrer potenziellen Gefahr für Einzelpersonen und die Gesellschaft klassifiziert und je nach Risikoklasse sehr unterschiedliche Vorgaben macht.
Die Regelungen betreffen nicht nur Unternehmen innerhalb der EU, sondern alle internationale Anbieter:innen, deren KI-Produkte oder -Dienstleistungen in der EU genutzt werden. Dies soll sicherstellen, dass europäische Standards auch global eingehalten werden.
Ein zentraler Bestandteil des EU AI Acts ist die Unterscheidung zwischen KI mit allgemeinem und spezifischem Verwendungszweck. Systeme mit spezifischem Verwendungszweck werden in vier Risikoklassen eingeteilt, die unterschiedliche Anforderungen und Maßnahmen mit sich bringen. Ziel ist es, unakzeptable Risiken zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI verantwortungsvoll genutzt wird.
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein, abhängig davon, wie stark sie potenziell Einzelpersonen oder die Gesellschaft beeinflussen können. Jede Risikoklasse bringt spezifische Regelungen mit sich:
KI-Systeme, die gegen europäische Werte und Grundrechte verstoßen, sind in der EU vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise Technologien, die Menschen aufgrund ihres Sozialverhaltens bewerten, oder KI, die zur verdeckten Manipulation eingesetzt wird. Ziel ist es, Missbrauch von KI und systematische Diskriminierungen zu verhindern.
Beispiele:
Zu dieser Klasse gehören KI-Systeme, die eine direkte Auswirkung auf die Sicherheit oder die Rechte von Menschen haben. Beispiele sind KI-gestützte medizinische Geräte, biometrische Identifikationssysteme oder automatisierte Entscheidungsfindungen im Arbeitsverhältnis. Solche Systeme unterliegen strengen Auflagen, etwa einem umfassenden Risikomanagement und der Nachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungen.
Anforderungen:
Diese Kategorie betrifft Anwendungen wie Chatbots oder KI-gestützte Tools, die in einem begrenzten Kontext eingesetzt werden. Hauptanforderung ist die Transparenz gegenüber den Nutzer:innen. Unternehmen müssen beispielsweise deutlich machen, wenn Nutzer:innen mit einer KI interagieren und nicht mit einer echten Person.
Beispiele:
Systeme, die keiner der anderen Kategorien zugeordnet werden können, gelten als KI-Systeme mit minimalem Risiko. Beispiele sind KI-gestützte Rechtschreibprüfungen oder einfache Empfehlungsalgorithmen. Für diese Anwendungen gibt es keine spezifischen Vorgaben, wobei ein verantwortungsvoller Umgang dennoch geboten ist. Außerdem gilt für alle Unternehmen, die künstliche Intelligenz einsetzen, Art. 4 der KI-Verordnung, wonach ein Mindestmaß an KI-Kompetenz gegeben sein muss.
Der EU AI Act betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten oder ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten. Die KI-Verordnung unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Akteur:innen, die unterschiedliche Pflichten erfüllen müssen:
Nicht alle KI-Systeme fallen unter den EU AI Act. Ausgenommen sind beispielsweise:
Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen den EU AI Act beachten, wenn ihre KI-Systeme in der EU verwendet werden. Das Ziel ist es, weltweit hohe Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Unternehmen, die Künstliche Intelligenz im Rahmen des EU AI Acts einsetzen oder entwickeln, müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen. Diese Pflichten variieren je nach Risikoklasse der KI-Anwendung und der Rolle des Unternehmens als Anbieter:in, Betreiber:in oder Anwender:in.
Eine zentrale Forderung des EU AI Acts ist Transparenz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nutzer:innen erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren. Dies ist auch bei Systemen der niedrigen Risikoklasse, wie Chatbots, wichtig. Transparenz bedeutet:
Unternehmen, die KI-Systeme mit hohem Risiko anbieten, müssen ein umfassendes Risikomanagement betreiben. Das umfasst u.a.:
Alle KI-Systeme der höheren Risikoklassen müssen genau dokumentiert werden. Dazu gehören:
Für Basismodelle, wie die leistungsstarken KI-Systeme (z. B. generative KI), gelten besonders strenge Vorschriften:
Je nach Rolle des Unternehmens sind spezifische Verantwortlichkeiten zu übernehmen:
Die Nichteinhaltung des EU AI Acts kann teuer werden. Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies verdeutlicht, wie ernst die EU die Einhaltung der Vorschriften nimmt.
Die Umsetzung der Anforderungen des EU AI Acts mag zunächst aufwändig erscheinen, doch mit einer strategischen Herangehensweise können Unternehmen die Regelungen effizient umsetzen und sogar Wettbewerbsvorteile erzielen. Unser Referent Dr. Martin Schirmbacher von HÄRTING Rechtsanwälte fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die Unternehmen jetzt ergreifen sollten:
Zunächst muss man im Rahmen einer Bestandsaufnahme prüfen, welche KI-Systeme überhaupt im Unternehmen eingesetzt werden. Unternehmen sollten dann alle eingesetzten KI-Systeme analysieren und deren Risikokategorie gemäß den Vorgaben des EU AI Acts bestimmen. Dies ist der erste Schritt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Compliance zu planen und umzusetzen.
Unabhängig von der Risikoklasse empfiehlt es sich, KI-Systeme gründlich zu dokumentieren und regelmäßig zu testen. Besonders bei hochriskanten Anwendungen ist dies Pflicht, aber auch für Systeme mit geringem Risiko bietet diese Maßnahme Vorteile:
Der KI-Experte Adamidis, Gründer des Unternehmens Quantpi, rät dazu, freiwillig einen sogenannten Greybox-Ansatz zu verfolgen. Dieser ermöglicht es, die Ergebnisse von KI-Systemen besser zu analysieren, auch wenn die zugrundeliegende Logik (Blackbox) nicht vollständig transparent ist. Durch gezielte Tests der Eingabedaten und die Überprüfung der Ergebnisse wird die Blackbox zu einer Greybox, die verlässlichere Analysen erlaubt.
Die Einhaltung der Vorgaben erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein breites Verständnis innerhalb der Belegschaft. Regelmäßige Schulungen zu KI-Risiken, Datenschutz und ethischen Aspekten können helfen, eine solide Basis für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu schaffen.
Für praxisnahe Einblicke in die rechtlichen Anforderungen des AI Acts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts sowie in die Haftungsfragen, die beim Einsatz von KI entstehen, empfehlen wir unser EU AI Act Seminar.
Besonders bei Systemen mit begrenztem Risiko, wie Chatbots oder automatisierten Kundenservices, ist es wichtig, Nutzer:innen klar zu kommunizieren, dass sie mit einer KI interagieren. Transparente Hinweise schaffen Vertrauen und verhindern Missverständnisse.
Einmalige Prüfungen reichen nicht aus, um langfristig konform zu bleiben. Unternehmen sollten regelmäßige interne und externe Audits einplanen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme stets den Anforderungen entsprechen.

“Jedes Unternehmen, das künstliche Intelligenz nutzt, muss sich mit der KI-Verordnung beschäftigen. Dazu zählt vor allem, unternehmensintern herauszufinden, wo KI überhaupt eingesetzt wird. Die Compliance-Anforderungen scheinen zunächst hoch zu sein, doch wenn man das strukturiert angeht, ist der Aufwand in vielen Fällen geringer als erwartet.” – Dr. Martin Schirmbacher
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