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Online-Marketing-Recht-Seminar

mit Dr. Martin Schirmbacher

In unserem 2-tägigen Online-Marketing-Recht-Seminar zu Rechtsfragen im Marketing, Social Media und Datenschutz (DSGVO) lernst du die aktuelle Rechtslage bei der Werbung über verschiedene digitale Kanäle kennen. Du befasst dich in diesem Seminar umfangreich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, wirfst einen Blick auf die datenschutzkonforme Webanalyse, die Einwilligungserfordernis im E-Mail-Marketing und erfährst was du rechtlich bei der Verwendung von KI beachten musst. Dabei decken wir sowohl B2B- als auch B2C-Themen ab. Unser Seminar findet als Webinar statt.

Teil der Seminarreihe:
Matomo | Matomo Tag Manager | Online-Marketing-Recht | Consent Management

  • Unternehmens-Websites: Nach unserem Seminar weißt du, was du bei der Einbindung von Fotos und bei der Verwendung von KI beachten musst.
  • Datenschutz-Compliance: Du erfährst, was aus der EU-Datenschutzgrundverordnung konkret für das Online Marketing folgt.
  • Tracking und Cookies: Lerne, wie Webanalyse datenschutzkonform durchgeführt werden kann und ob nun jedes Cookie ein Opt-in braucht.
  • Social-Media-Recht: Du erhältst einen rechtlichen Überblick über das Influencer-Marketing, den Einsatz von Gewinnspielen, sozialen Netzwerken und Social-Plugins und welche konkreten Folgen die DSGVO hier hat.
  • E-Mail-Marketing-Recht: Du erwirbst einen Überblick über das Einwilligungserfordernis und die datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei CRM-Systemen und Marketing Automation.
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Schlusspunkt des Seminars ist ein Blick auf die Vertragsgestaltung zwischen Kundinnen bzw. Kunden und einer Online-Marketing-Agentur und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.

Charakterisierung: Es wird Basis- und Aufbauwissen zum Online-Marketing-Recht vermittelt.
Voraussetzung: Idealerweise bist du mit den Inhalten des Online-Marketing-Seminars vertraut.
Sprache: Deutsch
Dauer: 2 Tage

Die nächsten Termine für das Online-Marketing-Recht-Seminar:

  1. EventScheduled
    Online-Marketing-Recht-Seminar
    OnlineEventAttendanceMode
    Martin Schirmbacher
    2024-03-15
    EUR
    995
    InStock
    121WATT School for Digital Marketing & Innovation
  2. EventScheduled
    Online-Marketing-Recht-Seminar
    OnlineEventAttendanceMode
    Martin Schirmbacher
    2024-03-15
    EUR
    995
    InStock
    121WATT School for Digital Marketing & Innovation
  3. EventScheduled
    Online-Marketing-Recht-Seminar
    OnlineEventAttendanceMode
    Martin Schirmbacher
    2024-03-15
    EUR
    995
    InStock
    121WATT School for Digital Marketing & Innovation
* zzgl. USt.
  • Legende:
  • Ausreichend freie Plätze.
  • Wenige freie Plätze!
  • Leider ausgebucht.

Seminarthemen & Agenda im Überblick

DSGVO - Einführung in das Datenschutzrecht

Online-Marketing-Recht ist inzwischen vor allem Datenschutzrecht. Deshalb beginnt das Seminar mit einer umfangreichen Einführung in die Datenschutzgrundverordnung. Wir erläutern dir, warum Compliance auch im Marketing wichtig ist und welche Bußgelder es in den letzten 5 Jahren in diesem Kontext gegeben hat. Wir klären, was personenbezogene Daten sind und wann die Verarbeitung solcher Daten eine Einwilligung benötigt.

  • Bußgelder: Was droht, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird
  • Abmahnungen und Klagen: Wer alles wegen Datenschutzverletzungen vorgehen kann
  • Personenbezug: Auch im B2B gibt es viele personenbezogene Daten
  • Verbotsprinzip: Jede Verarbeitung von Daten mit Personenbezug braucht eine
    Rechtfertigung
  • Berechtigte Unternehmensinteressen: Worum geht es bei der Königsnorm der DSGVO
  • Einwilligung: Warum es nicht so einfach ist, eine wirksame Einwilligung zu bekommen

Die Unternehmens-Website – Keine YouTube-Videos auf der Homepage?

Die Firmenwebsite ist das Aushängeschild vieler Unternehmen und oft der Einstieg in die Recherche über ein Unternehmen. Wer hier rechtliche Fehler macht, fällt negativ auf. Dies beginnt schon bei der Wahl der richtigen Domain und hört bei den Pflichtangaben im Impressum noch lange nicht auf.

  • Urheberrecht: Wann Texte und Design geschützt sind
  • Fotos: Stockfotos und Firmen-Events – der richtige Einsatz von Bildmaterial
  • Künstliche Intelligenz: Was bei ChatGPT, Midjourney & Co rechtlich zu beachten ist
  • Links und Frames: Wann Embedded Content über das Urheberrecht hinweg hilft
  • Haftung: Wer für Inhalte auf der Website gerade stehen muss
  • Disclaimer: Warum ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist
  • Datenschutzerklärung: Warum jede Landingpage eine Datenschutzinformation braucht
  • Impressum: Pflichtprogramm jeder kommerziellen Website
  • Drittinhalte: Datenübermittlung an dritte Server, Lösungen für ein tägliches Rechtsproblem
  • Dienstleister in den USA: Das Zusatzproblem der Drittstaatenübermittlung
  • Bewertungen: Was wir uns (nicht) gefallen lassen müssen

Tracking und Cookies – Was geht noch ohne Einwilligung der Nutzer:innen?

Alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, brauchen ein Opt-in. Wie müssen die
Cookie-Banner dazu aussehen? Außerdem hat die Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Gilt die Cookie-Einwilligung auch dafür? Braucht Google Analytics ein Opt-in? Womit muss der Kunde bzw. die Kundin rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.

  • ePrivacy und TTDSG: Noch ein Gesetz zum Datenschutz
  • Cookies: Müssen wir einen Cookie-Banner haben?
  • Tracking: Personenbezug von Online Identifiern
  • Tools: Warum brauchen manche Trackingdienste selbst kein Opt-in?
  • Personenbezug: Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • GA4 und andere Trackingtools: Dürfen wir das überhaupt noch einsetzen?
  • Server Side Tagging: Rechtskonforme One-Size-Fits-All-Lösung?
  • Konkrete Ausgestaltung von Cookie-Bannern

Social-Media-Präsenzen – Dürfen wir überhaupt noch eine Facebook-Seite haben?

Nur wenige Bereiche des Online Marketings haben in den vergangenen Jahren so viel rechtlichen Staub aufgewirbelt, wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Facebook-Seiten werden als datenschutzwidrig eingestuft. Müssen wir uns deshalb aus Social Media zurückziehen? Was tun gegen die Unsicherheit im Umgang mit User-Generated-Content? Muss jetzt alles als Werbung gekennzeichnet werden?

  • Social-Media-Plattformen: In fremden Händen
  • Facebook, X, Instagram & Co: Dürfen wir das überhaupt?
  • Muss eine Social-Media-Site ein Impressum haben?
  • Eine Datenschutzinformation für den LinkedIn-Account
  • User-Generated-Content: Müssen wir prüfen und löschen?
  • Dürfen wir Audiences bilden und bei LinkedIn hochladen?
  • Was müssen wir bei der Durchführung von Gewinnspielen beachten?
  • Influencer-Marketing: Rechtliche Fallstricke der Zusammenarbeit mit Influencer:innen
  • Brauchen wir Social Media Guidelines für unsere Corporate Influencer:innen?

Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken – Die DSGVO als Killer für CRM-Systeme?

In jedem Unternehmen gibt es eine (oder zwei oder viele) Kundendatenbank(en). Ziel ist es, Werbemaßnahmen möglichst gezielt aussteuern zu können. Jenseits des konkreten Werbekanals stellt sich die Frage, ob bestimmte Informationen überhaupt erhoben, gespeichert und für Werbezwecke ausgewertet werden dürfen. Auch in der Auswertung liegt eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung. Welche Daten dürfen wir erheben? Ist es gestattet, Werbemails zu personalisieren?

  • Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
  • Wann müssen Daten gelöscht werden?
  • DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
  • Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
  • Personalisierung von Marketing-Maßnahmen

E-Mail-Marketing – Eine Einwilligung für jeden Newsletter?

Offenbar zählt die werbende E-Mail weiterhin zu den effektivsten Marketingmethoden im Netz. Noch immer ist nicht allen Marketer:innen bekannt, dass jede Werbung per E-Mail eine vorgängige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder der Empfängerin voraussetzt und zwar unabhängig davon, ob der oder die Empfänger:in privat unterwegs oder ein Unternehmen ist. Noch mehr Unsicherheit herrscht aber bei den Detailfragen: Darf ich Bestandskundinnen und -kunden anschreiben? Dürfen wir in Transaktions-E-Mails werben? Ist es zulässig, Öffnungsraten zu tracken? Und was gilt bei der Personalisierung von Marketing-Maßnahmen?

  • Grundsatz: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
  • Die große Zulässigkeitsampel des Direktmarketing
  • Was hat der Datenschutz im E-Mail-Marketing zu suchen?
  • Ausnahme in Kundenbeziehungen?
  • Bildung von Nutzerprofilen
  • Achtung Bußgeld: Wann ein Werbescoring unzulässig ist
  • Einzelheiten der Einholung von Werbeeinwilligungen
  • Empfehlungsmarketing
  • Reminder an Kaufabbrecher:innen
  • Werbung in Transaktions-Mails
  • E-Mail-Listen rechtssicher generieren
  • Abmahnungen vermeiden: Richtiger Umgang mit Kundenbeschwerden

Zusammenarbeit mit Dienstleistern – Gute Verträge schließen, Ärger vermeiden

Kaum eine Online-Marketing-Maßnahme kommt ohne Dienstleister aus und die Dinge werden komplizierter, wenn Dienstleister im Spiel sind. Was sollte mit Agenturen geregelt werden, um Ärger zu vermeiden? Wie kann cleveres Projektmanagement größere Schäden verhindern? Wann verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?

  • Vertragliche Besonderheiten bei Agenturen
  • Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
  • Regelungsbedarf bei einzelnen Leistungsgegenständen
  • Auftragsverarbeitungsverträge und Joint Control Vereinbarungen
  • Management größerer Projekte

Zielgruppen & Ziele

Zielgruppe

Das Seminar ist für Online-Marketing-Einsteiger:innen geeignet, richtet sich aber vor allem an Marketingverantwortliche, die sich neben Branchenwissen auch rechtliches Know-how aneignen wollen oder müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmer:innen Inhouse-Marketer:innen sind oder auf Agenturseite sitzen.

Für den optimalen Erfolg ist das Seminar auf 15 Teilnehmer:innen begrenzt. Es wird ausreichend Raum für Diskussion geben. Jede Frage wird behandelt.

Ziele

In diesem zwei-tägigen Workshop, schauen wir uns an welche rechtlichen Fehler es zu vermeiden gilt. Du erfährst typische Stolpersteine bei den wesentlichen Online-Marketing-Maßnahmen. Dabei lernst du zum Beispiel:

  • das Online-Identifyer personenbezogene Daten sind,
  • was du bei der Verwendung von Stock-Fotos beachten musst,
  • ob du beim Einsatz von KI direkt ins Gefängnis gehst,
  • ob du einen Disclaimer oder eine Datenschutzerklärung benötigst,
  • wie ernst die Bußgelddrohungen der DSGVO zu nehmen sind,
  • ob die Verwendung von Audiences ohne Einwilligung zulässig ist,
  • warum Cookies und Tracking zwei verschiedene Dinge sind,
  • wie du Google Analytics 4 rechtlich sicher einsetzen kannst,
  • ab wann dein Unternehmen für Inhalte Dritter in sozialen Netzen haftet,
  • ob nach der DSGVO ein Facebook-Widget eingebunden werden darf,
  • welche Anforderungen an interne DMPs und CRM-Systeme zu stellen sind,
  • wie du das Double-Opt-In-Verfahren bei der E-Mail-Werbung richtig einsetzt,
  • auf welche Weise du noch rechtssicher E-Mail-Adressen generieren kannst,
  • wie du Abmahnungen im E-Mail-Marketing vermeidest und
  • was du tun kannst, um die Zusammenarbeit mit Dienstleistern (als Kunde oder Kundin) oder mit deinen Kundinnen und Kunden (als Agentur) auf rechtlich sichere Beine zu stellen.

Der Lernerfolg ist nur sichergestellt, wenn du aktiv im Seminar mitarbeitest.

Beschreibung zum Online-Marketing-Recht-Seminar

Online Marketing ist aus der täglichen Arbeit vieler Marketing-Abteilungen nur schwer wegzudenken. Neben den technischen, betriebswirtschaftlichen und werblichen Gesichtspunkten zählt auch die aktuelle Rechtslage zu den wesentlichen Entscheidungskriterien bei der Durchführung von Online-Werbemaßnahmen.

In diesem Seminar lernst du grundlegende Aspekte des Datenschutzrechts im Kontext von Online-Marketing kennen, einschließlich der wichtigen Bestimmungen der DSGVO und der Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir behandeln rechtliche Risiken wie Bußgelder und Abmahnungen, sowie spezifische Herausforderungen bei der Gestaltung von Unternehmenswebsites, einschließlich Urheberrecht, Haftungsfragen und den Einsatz von KI. Gemeinsam gehen wir auf den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien ein und erörtern deren rechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die ePrivacy-Verordnung und das TTDSG. Auch Themen wie Social Media, E-Mail-Marketing und die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke werden behandelt. Abschließend schauen wir uns die rechtlichen Aspekte der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und die Vertragsgestaltung an.

Das Intensiv-Seminar „Online-Marketing-Recht und -Datenschutz: Marketing, Social-Media und Datenschutz (DSGVO)“ vermittelt dir fundiertes und vor allem praxisorientiertes Basis- und Fortgeschrittenenwissen. Denn eines ist uns bei unseren Seminaren ganz besonders wichtig: Wir möchten dir helfen, es selbst zu tun.

Bei unseren Seminaren schaffen wir durch die gemeinsamen Pausen sowie das Mittagessen zusätzlichen Platz für den individuellen Austausch zwischen den Seminarteilnehmer:innen und mit dem Trainer. Auch in den Webinaren kannst du dich in den Pausen virtuell mit den anderen Teilnehmer:innen austauschen. Am Ende deines Seminars bzw. Webinars erhältst du neben den ausführlichen Seminarunterlagen auch ein Teilnahmezertifikat.

 

Die Methode

Webinare

Als Webinar-Tool nutzen wir Zoom und haben dadurch auch virtuell zahlreiche Möglichkeiten für interaktive Übungen. Das Programm Zoom kann heruntergeladen oder als Browser-Anwendung ohne Installation genutzt werden. Zur erfolgreichen Teilnahme benötigst du lediglich einen Computer mit Internetverbindung, ein Mikrofon und eine Webcam (auch internes Mikrofon und interne Webcam sind möglich). Ein Headset sowie ein zweiter Bildschirm wären optimal, sind aber nicht zwingend notwendig. Unser Support-Team hilft dir beim technischen Setup und führt auch vorab einen Techniktest mit dir durch.

Wir legen gerade im Webinar Wert auf ausreichend Pausen zwischen den einzelnen Abschnitten und setzen viele interaktive Elemente ein, die das Webinar sehr lebendig und abwechslungsreich werden lassen.

Präsenzseminare

Wir veranstalten unsere Präsenzseminare in kreativen und inspirierenden Räumen. Es gibt ausreichend Platz und Zeit für Teamarbeit und kreative Diskussionen.

Interaktiver Vortrag mit Gruppenarbeiten

Unsere Seminare und Webinare finden als interaktiver Vortrag statt. Wir möchten, dass alle Teilnehmer aktiv am Seminargeschehen mitwirken. Selbstverständlich kannst du jederzeit deine individuellen Fragen stellen. Kleine Workshops, in denen du und die anderen Teilnehmer eigenständig eine Aufgabenstellung erarbeitet, stellen sicher, dass du das Gelernte später auch anwenden kannst.

Praxisbezug

Der Praxisbezug wird bei uns großgeschrieben. Du lernst Handwerkszeug, welches du anschließend im eigenen Unternehmen selbst einsetzen kannst. Mitgebrachte Praxiscases, das Betrachten von eigenen Beispielen und die Vorstellung konkreter Arbeitsschritte live im Tool sorgen für eine maximale Praxisnähe.

Seminarunterlagen

Im Anschluss an das Seminar erhältst du die ausführliche Seminarpräsentation für die eigenständige Nachbereitung mit nach Hause. Du musst die Inhalte während der Veranstaltung also nicht selbst mitschreiben, sondern kannst dich voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren. Bei Webinaren bekommst du die Unterlagen nach der Veranstaltung per Download-Link zur Verfügung gestellt.

 

Impressionen aus unseren Seminaren

Durch Laden dieses Videos akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.

 

Der Ablauf unserer Seminare

Teilnehmerzahl
Alle unsere Seminare und Webinare sind auf maximal 15 Teilnehmer:innen begrenzt.

Seminarzeiten (Webinar)
1. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr
2. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr

Seminarzeiten (Präsenzseminar)
1. Tag: 10.00 – 18.00 Uhr
2. Tag: 9.00 – 17.30 Uhr

Pausen
In den Seminaren machen wir neben einer 1-stündigen Mittagspause auch mindestens zwei kleine Kaffeepausen, damit du neue Energie tanken und dich mit den anderen Seminarteilnehmer:innen und dem Trainer austauschen kannst. Auch in unseren Webinaren achten wir auf ausgiebige Pausenzeiten mit einer 1-stündigen Mittagspause und zwei Kaffeepausen.

Verpflegung (bei Präsenzseminaren)
Im Preis enthalten sind ein Frühstückssnack, ein warmes Mittagessen, Kuchen oder Gebäck sowie warme und kalte Getränke.

Zertifikat
Im Anschluss an das Seminar erhältst du ein Teilnehmerzertifikat in gedruckter und digitaler Ausführung. Bei Webinaren werden die Zertifikate ausschließlich in digitaler Version verschickt.

Hotelübernachtung (bei Präsenzseminaren)
In deiner Buchungsbestätigung erhältst du eine Liste mit Hotelempfehlungen in der Nähe deiner Seminarlocation.

Qualitätsmanagement
Am Ende des Seminars erhältst du eine Mail mit der dringenden Bitte, uns Feedback zu geben. Bei Anregungen während des Seminars wendest du dich bitte direkt an den Trainer. Er ist dir für jedes Feedback dankbar!

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Trainer Dr. Martin Schirmbacher

Rechtsanwalt HÄRTING Rechtsanwälte

Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Dort leitet er das knapp 30-köpfige Team IT und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören große Banken, Versicherungen und Energiedienstleister ebenso wie Unternehmen aus dem Mittelstand und namhafte Agenturen. In seiner Mandatsarbeit dreht sich viel um die zulässige Ausgestaltung von Geschäftsmodellen, die Verwendung von Daten und Verhandlung von Verträgen. Ein Schwerpunkt liegt im Online-Marketing: Schirmbacher und sein Team beraten nahezu täglich zur Vertragsgestaltung von Marketing-Dienstleistungen und im Datenschutz im Online-Advertising.

Martin ist bekannter Speaker bei einer Vielzahl von Branchenevents. Bei der Search Marketing Expo (SMX) hält er seit Jahren vielbesuchte Vorträge zu rechtlichen Aspekten der Suche im Netz. Daneben doziert der Anwalt auch für die DeutscheAnwaltAkademie, bei der Campixx und im Rahmen der Data Driven Business. Der Rechtsexperte hält für Mandanten regelmäßig Workshops, Schulungen und Inhouse-Seminare ab.

Unser Referent ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und im Berliner Fachanwaltsausschuss für Informationstechnologierecht. Auf internationaler Ebene war er Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Assoication, dem internationalen Anwaltsverband und leitet dort die Arbeitsgruppe Cybersecurity.

Weitere Informationen über Dr. Martin Schirmbacher

Unsere Teilnehmer bewerten das Online-Marketing-Recht-Seminar durchschnittlich mit 4.9 von 5 Sternen, bei 10 abgegebenen Bewertungen.

Aktuelle Teilnehmerstimmen zum Online-Marketing-Recht-Seminar

  1. Kompetenter Trainer & Relevante/Zeitgemäße Inhalte

    Das Training hat meine Erwartungen definitiv erfüllt. Die aktuelle Komplexität zwischen Marketing & Datenschutz ist oft nicht leicht zu greifen, doch hat Martin es extrem gut geschafft einen roten Faden durch die Themen zu ziehen und mit guten Beispielen die Sachverhalte verständlich erklärt.

    1. Trainer:
    2. Inhalt:
  2. Das Seminar hat meine Erwartungen erfüllt

    Das Seminar hat alle wichtigen Bereiche wie angekündigt abgedeckt, war trotz des eher trockenen Themas kurzweilig, sehr verständlich und interaktiv, obwohl online abgehalten. Der Referent ging sehr gut auf alle Teilnehmer ein.

    1. Trainer:
    2. Inhalt:
  3. Toller Einblick in das Online-Marketing-Recht und Datenschutz

    Lieber Martin, vielen Dank für den sehr umfangreichen und verständlichen Einblick in die rechtlichen Themen. Alles wurde sehr verständlich vermittelt und bietet einen umfangreichen Überblick über komplexe Herausforderungen im Online-Marekting. Beste Grüße und gerne wieder Maik

    1. Trainer:
    2. Inhalt:
  4. Schwere Kost verständlich rübergebracht

    Martin bringt in diesem Seminar das Thema Online-Marketing-Recht und Datenschutz verständlich und sympatisch rüber. Nach zwei Tagen ist der Kopf auf jeden Fall gut gefüllt, aber ich habe sehr viel mitgenommen und fühle mich in den verschiedenen Online-Marketing-Themen nun gut informiert. Damit lässt sich arbeiten. Vielen Dank und weiter so...

    1. Trainer:
    2. Inhalt:
  5. Überzeugend!!!

    Herr Schirmbacher ist ein hervorragender Referent. Hat mir viele Anregungen ermöglicht, mich noch intensiver mit Rechtsfragen bezüglich Social Media zu beschäftigen. Wird mein Verhalten auf Linkedin beeinflussen! Danke Herr Schirmbacher!!!!!

    1. Trainer:
    2. Inhalt: