Online Marketing Recht Seminar
mit Dr. Martin SchirmbacherLerne in unserem zweitägigen Online-Marketing-Recht-Seminar in MBA-Qualität die aktuellen Rechtslagen im digitalen Marketing. Du lernst praxisnah die aktuelle Rechtslage rund um das Thema Online-Marketing, wie die DSGVO, die ePrivacy-Verordnung, den EU AI-Act, den EU Digital Markets Act oder auch das Urheberrecht und wie Du sie in deine tägliche Arbeit berücksichtigen musst. Wie beeinflussen nationale und EU-Gesetze die Webanalyse, Social Media Marketing, E-Mail-Marketing, die Website-Gestaltung oder ganz aktuell den Einsatz von KI im Online-Marketing. Das Seminar behandelt praxisnah sowohl B2B- als auch B2C-Themen und deckt rechtliche Herausforderungen wie Bußgelder, Abmahnungen, Urheberrecht und Haftungsfragen ab. Ziel ist es, daß Du deine Maßnahmen rechtlich besser einschätzen kannst.
Teil der Seminarreihe:
Matomo | Matomo Tag Manager | Online-Marketing-Recht | Consent Management
- Unternehmens-Websites: Nach unserem Seminar weißt du, was du bei der Einbindung von Fotos und bei der Verwendung von KI beachten musst.
- Datenschutz-Compliance: Du erfährst, was aus der EU-Datenschutzgrundverordnung konkret für das Online Marketing folgt.
- Tracking und Cookies: Lerne, wie Webanalyse datenschutzkonform durchgeführt werden kann und ob nun jedes Cookie ein Opt-in braucht.
- Social-Media-Recht: Du erhältst einen rechtlichen Überblick über das Influencer-Marketing, den Einsatz von Gewinnspielen, sozialen Netzwerken und Social-Plugins und welche konkreten Folgen die DSGVO hier hat.
- E-Mail-Marketing-Recht: Du erwirbst einen Überblick über das Einwilligungserfordernis und die datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei CRM-Systemen und Marketing Automation.
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Schlusspunkt des Seminars ist ein Blick auf die Vertragsgestaltung zwischen Kundinnen bzw. Kunden und einer Online-Marketing-Agentur und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.
Charakterisierung: Es wird Basis- und Aufbauwissen zum Online-Marketing-Recht vermittelt.
Voraussetzung: Idealerweise bist du mit den Inhalten des Online-Marketing-Seminars vertraut.
Sprache: Deutsch
Dauer: 2 Tage
![Webinare am eigenen Arbeitsplatz](https://www.121watt.de/wp-content/plugins/wp-fastest-cache-premium/pro/images/blank.gif)
![Webinare via Zoom](https://www.121watt.de/wp-content/plugins/wp-fastest-cache-premium/pro/images/blank.gif)
![Trainer und Gründer Alexander Holl im Seminar](https://www.121watt.de/wp-content/plugins/wp-fastest-cache-premium/pro/images/blank.gif)
![Seminarteilnehmer](https://www.121watt.de/wp-content/plugins/wp-fastest-cache-premium/pro/images/blank.gif)
Agenda im Überblick
DSGVO - Einführung in das Datenschutzrecht
Online-Marketing-Recht ist inzwischen vor allem Datenschutzrecht. Deshalb beginnt das Seminar mit einer umfangreichen Einführung in die Datenschutzgrundverordnung. Wir erläutern dir, warum Compliance auch im Marketing wichtig ist und welche Bußgelder es in den letzten 5 Jahren in diesem Kontext gegeben hat. Wir klären, was personenbezogene Daten sind und wann die Verarbeitung solcher Daten eine Einwilligung benötigt.
- Bußgelder: Was droht, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird
- Abmahnungen und Klagen: Wer alles wegen Datenschutzverletzungen vorgehen kann
- Personenbezug: Auch im B2B gibt es viele personenbezogene Daten
- Verbotsprinzip: Jede Verarbeitung von Daten mit Personenbezug braucht eine
Rechtfertigung - Berechtigte Unternehmensinteressen: Worum geht es bei der Königsnorm der DSGVO
- Einwilligung: Warum es nicht so einfach ist, eine wirksame Einwilligung zu bekommen
Die Unternehmens-Website – Keine YouTube-Videos auf der Homepage?
Die Firmenwebsite ist das Aushängeschild vieler Unternehmen und oft der Einstieg in die Recherche über ein Unternehmen. Wer hier rechtliche Fehler macht, fällt negativ auf. Dies beginnt schon bei der Wahl der richtigen Domain und hört bei den Pflichtangaben im Impressum noch lange nicht auf.
- Urheberrecht: Wann Texte und Design geschützt sind
- Fotos: Stockfotos und Firmen-Events – der richtige Einsatz von Bildmaterial
- Künstliche Intelligenz: Was bei ChatGPT, Midjourney & Co rechtlich zu beachten ist
- Links und Frames: Wann Embedded Content über das Urheberrecht hinweg hilft
- Haftung: Wer für Inhalte auf der Website gerade stehen muss
- Disclaimer: Warum ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist
- Datenschutzerklärung: Warum jede Landingpage eine Datenschutzinformation braucht
- Impressum: Pflichtprogramm jeder kommerziellen Website
- Drittinhalte: Datenübermittlung an dritte Server, Lösungen für ein tägliches Rechtsproblem
- Dienstleister in den USA: Das Zusatzproblem der Drittstaatenübermittlung
- Bewertungen: Was wir uns (nicht) gefallen lassen müssen
Tracking und Cookies – Was geht noch ohne Einwilligung der Nutzer:innen?
Alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, brauchen ein Opt-in. Wie müssen die
Cookie-Banner dazu aussehen? Außerdem hat die Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Gilt die Cookie-Einwilligung auch dafür? Braucht Google Analytics ein Opt-in? Womit muss der Kunde bzw. die Kundin rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.
- ePrivacy und TTDSG: Noch ein Gesetz zum Datenschutz
- Cookies: Müssen wir einen Cookie-Banner haben?
- Tracking: Personenbezug von Online Identifiern
- Tools: Warum brauchen manche Trackingdienste selbst kein Opt-in?
- Personenbezug: Pseudonyme vs. anonyme Daten
- GA4 und andere Trackingtools: Dürfen wir das überhaupt noch einsetzen?
- Server Side Tagging: Rechtskonforme One-Size-Fits-All-Lösung?
- Konkrete Ausgestaltung von Cookie-Bannern
Social-Media-Präsenzen – Dürfen wir überhaupt noch eine Facebook-Seite haben?
Nur wenige Bereiche des Online Marketings haben in den vergangenen Jahren so viel rechtlichen Staub aufgewirbelt, wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Facebook-Seiten werden als datenschutzwidrig eingestuft. Müssen wir uns deshalb aus Social Media zurückziehen? Was tun gegen die Unsicherheit im Umgang mit User-Generated-Content? Muss jetzt alles als Werbung gekennzeichnet werden?
- Social-Media-Plattformen: In fremden Händen
- Facebook, X, Instagram & Co: Dürfen wir das überhaupt?
- Muss eine Social-Media-Site ein Impressum haben?
- Eine Datenschutzinformation für den LinkedIn-Account
- User-Generated-Content: Müssen wir prüfen und löschen?
- Dürfen wir Audiences bilden und bei LinkedIn hochladen?
- Was müssen wir bei der Durchführung von Gewinnspielen beachten?
- Influencer-Marketing: Rechtliche Fallstricke der Zusammenarbeit mit Influencer:innen
- Brauchen wir Social Media Guidelines für unsere Corporate Influencer:innen?
Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken – Die DSGVO als Killer für CRM-Systeme?
In jedem Unternehmen gibt es eine (oder zwei oder viele) Kundendatenbank(en). Ziel ist es, Werbemaßnahmen möglichst gezielt aussteuern zu können. Jenseits des konkreten Werbekanals stellt sich die Frage, ob bestimmte Informationen überhaupt erhoben, gespeichert und für Werbezwecke ausgewertet werden dürfen. Auch in der Auswertung liegt eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung. Welche Daten dürfen wir erheben? Ist es gestattet, Werbemails zu personalisieren?
- Pseudonyme vs. anonyme Daten
- CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
- Wann müssen Daten gelöscht werden?
- DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
- Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
- Personalisierung von Marketing-Maßnahmen
E-Mail-Marketing – Eine Einwilligung für jeden Newsletter?
Offenbar zählt die werbende E-Mail weiterhin zu den effektivsten Marketingmethoden im Netz. Noch immer ist nicht allen Marketer:innen bekannt, dass jede Werbung per E-Mail eine vorgängige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder der Empfängerin voraussetzt und zwar unabhängig davon, ob der oder die Empfänger:in privat unterwegs oder ein Unternehmen ist. Noch mehr Unsicherheit herrscht aber bei den Detailfragen: Darf ich Bestandskundinnen und -kunden anschreiben? Dürfen wir in Transaktions-E-Mails werben? Ist es zulässig, Öffnungsraten zu tracken? Und was gilt bei der Personalisierung von Marketing-Maßnahmen?
- Grundsatz: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
- Die große Zulässigkeitsampel des Direktmarketing
- Was hat der Datenschutz im E-Mail-Marketing zu suchen?
- Ausnahme in Kundenbeziehungen?
- Bildung von Nutzerprofilen
- Achtung Bußgeld: Wann ein Werbescoring unzulässig ist
- Einzelheiten der Einholung von Werbeeinwilligungen
- Empfehlungsmarketing
- Reminder an Kaufabbrecher:innen
- Werbung in Transaktions-Mails
- E-Mail-Listen rechtssicher generieren
- Abmahnungen vermeiden: Richtiger Umgang mit Kundenbeschwerden
Zusammenarbeit mit Dienstleistern – Gute Verträge schließen, Ärger vermeiden
Kaum eine Online-Marketing-Maßnahme kommt ohne Dienstleister aus und die Dinge werden komplizierter, wenn Dienstleister im Spiel sind. Was sollte mit Agenturen geregelt werden, um Ärger zu vermeiden? Wie kann cleveres Projektmanagement größere Schäden verhindern? Wann verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?
- Vertragliche Besonderheiten bei Agenturen
- Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
- Regelungsbedarf bei einzelnen Leistungsgegenständen
- Auftragsverarbeitungsverträge und Joint Control Vereinbarungen
- Management größerer Projekte
Die nächsten Termine für das Online-Marketing-Recht-Seminar:
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EventScheduledOnline-Marketing-Recht-Seminarhttps://www.121watt.de/seminare/online-marketing-recht-seminar/OnlineEventAttendanceModehttps://www.121watt.de/seminare/online-marketing-recht-seminar/Martin Schirmbacher
2024-07-27/anmeldungsf/?event=a019W00000GVwzYQAT&eb=EUR995InStock121WATT School for Digital Marketing & Innovationwww.121watt.de18.12.2024 - 19.12.2024 Tag 1: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Tag 2: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mit Martin Schirmbacher Format: Webinar
995,- €*Jetzt anmeldenSchnell anmelden - Nur noch 11 Plätze übrigNur wenige Plätze mit Frühbucherrabatt! Du sparst 0€
- Legende:
- Ausreichend freie Plätze.
- Wenige freie Plätze!
- Leider ausgebucht.
Methode
Der Praxisbezug steht bei uns im Vordergrund. So finden unsere Seminare und Webinare als interaktiver Vortrag statt. D.h. du kannst jederzeit Fragen stellen und solltest auch sonst aktiv mitwirken. Du lernst Werkzeuge kennen, die du im eigenen Unternehmen anwenden kannst. Mitgebrachte Praxisbeispiele, eigene Fälle und die Vorstellung konkreter Arbeitsschritte sorgen für hohe Praxisnähe. In kleinen Workshops erarbeitest du gemeinsam mit anderen Aufgaben, um das Gelernte anzuwenden.
Teilnehmerzahl
Alle unsere Seminare und Webinare sind auf maximal 15 Teilnehmer:innen begrenzt.
Seminarzeiten
Achtung: je nach Thema und Lebendigkeit der Diskussion kann das Seminarende eines Tages auch um +/- 30 Minuten variieren
Webinar:
- 1. Tag: 09.00 - 17.30 Uhr
- 2. Tag: 09.00 - 17.30 Uhr
Präsenzseminar:
- 1. Tag: 10.00 - 17.30 Uhr
- 2. Tag: 09.00 - 17.30 Uhr
In unseren Seminaren machen wir neben einer 1 bis 1,5 stündigen Mittagspause auch mindestens zwei kleine Kaffeepausen, damit du neue Energie tanken und dich mit den anderen Seminarteilnehmer:innen und den Trainer:innen austauschen kannst.
Ort bzw. technische Umgebung
Als Webinar-Tool nutzen wir Zoom. Das Programm Zoom kann heruntergeladen oder als Browser-Anwendung ohne Installation genutzt werden. Zur erfolgreichen Teilnahme benötigst du lediglich einen Computer mit Internetverbindung, Mikrofon und Webcam. Ein Headset sowie ein zweiter Bildschirm wären optimal. Unser Support-Team hilft dir beim technischen Setup und führt auch vorab einen Techniktest mit dir durch.
Wir veranstalten unsere Präsenzseminare in kreativen und inspirierenden Räumen. Es gibt ausreichend Platz und Zeit für Teamarbeit und kreative Diskussionen. Auch hier benötigst du einen Computer mit Internetverbindung. Im Preis enthalten sind ein Frühstückssnack, ein warmes Mittagessen, Kuchen oder Gebäck sowie warme und kalte Getränke. In deiner Buchungsbestätigung erhältst du außerdem eine Liste mit Hotelempfehlungen in der Nähe deiner Seminarlocation.
Zertifikat, Badges und Seminarunterlagen
Im Anschluss an das Seminar erhältst du ein Teilnehmerzertifikat in gedruckter (Präsenzseminare) und digitaler Ausführung (Webinare und Präsenzseminare) und Badges für dein LinkedIn-Profil sowie die ausführliche Seminarpräsentation für die eigenständige Nachbereitung als Download.
Qualitätsmanagement
Am Ende des Seminars erhältst du eine Mail mit der dringenden Bitte, uns Feedback zu geben. Bei Anregungen während des Seminars wendest du dich bitte direkt an den oder die Trainer:in. Wir sind dir für jedes Feedback dankbar!
Zielgruppe
Das Seminar ist für alle, die mit Digitalen Themen beschäftigt sind und den rechtlichen Rahmen ihrer Handlungen einschätzen können müssen. Zu unseren Teilneher:innen gehören:
- Marketingmanager:innen
- Start-ups und Gründer:innen
- Geschäftsführer und Führungskräfte
- Content & Video-Creators
- Online-Redakteur:innen
- Social Media Manager:innen
- Medien- und PR-Fachleute
- YouTuber:innen und Influencer:innen
- Projekt- und Produktmanager:innen
- Unternehmensberater:innen und Agenturmitarbeiter:innen
Ziele
In diesem zwei-tägigen Workshop, schauen wir uns an welche rechtlichen Fehler es zu vermeiden gilt. Du erfährst typische Stolpersteine bei den wesentlichen Online-Marketing-Maßnahmen. Dabei lernst du zum Beispiel:
- das Online-Identifyer personenbezogene Daten sind,
- was du bei der Verwendung von Stock-Fotos beachten musst,
- ob du beim Einsatz von KI direkt ins Gefängnis gehst,
- ob du einen Disclaimer oder eine Datenschutzerklärung benötigst,
- wie ernst die Bußgelddrohungen der DSGVO zu nehmen sind,
- ob die Verwendung von Audiences ohne Einwilligung zulässig ist,
- warum Cookies und Tracking zwei verschiedene Dinge sind,
- wie du Google Analytics 4 rechtlich sicher einsetzen kannst,
- ab wann dein Unternehmen für Inhalte Dritter in sozialen Netzen haftet,
- ob nach der DSGVO ein Facebook-Widget eingebunden werden darf,
- welche Anforderungen an interne DMPs und CRM-Systeme zu stellen sind,
- wie du das Double-Opt-In-Verfahren bei der E-Mail-Werbung richtig einsetzt,
- auf welche Weise du noch rechtssicher E-Mail-Adressen generieren kannst,
- wie du Abmahnungen im E-Mail-Marketing vermeidest und
- was du tun kannst, um die Zusammenarbeit mit Dienstleistern (als Kunde oder Kundin) oder mit deinen Kundinnen und Kunden (als Agentur) auf rechtlich sichere Beine zu stellen.
Der Lernerfolg ist nur sichergestellt, wenn du aktiv im Seminar mitarbeitest.
Aktuelle Teilnehmerstimmen zum Online Marketing Recht Seminar
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Kompetenter Trainer & Relevante/Zeitgemäße Inhalte
Das Training hat meine Erwartungen definitiv erfüllt. Die aktuelle Komplexität zwischen Marketing & Datenschutz ist oft nicht leicht zu greifen, doch hat Martin es extrem gut geschafft einen roten Faden durch die Themen zu ziehen und mit guten Beispielen die Sachverhalte verständlich erklärt.
Angelika Stalmach, Leitung Online Marketing, Zeppelin GmbH
- Trainer:
- Inhalt:
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Das Seminar hat meine Erwartungen erfüllt
Das Seminar hat alle wichtigen Bereiche wie angekündigt abgedeckt, war trotz des eher trockenen Themas kurzweilig, sehr verständlich und interaktiv, obwohl online abgehalten. Der Referent ging sehr gut auf alle Teilnehmer ein.
Judith Fiedler,
- Trainer:
- Inhalt:
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Toller Einblick in das Online-Marketing-Recht und Datenschutz
Lieber Martin, vielen Dank für den sehr umfangreichen und verständlichen Einblick in die rechtlichen Themen. Alles wurde sehr verständlich vermittelt und bietet einen umfangreichen Überblick über komplexe Herausforderungen im Online-Marekting. Beste Grüße und gerne wieder Maik
Maik Jost, Teamleiter Digital Marketing, BBBank eG
- Trainer:
- Inhalt:
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Schwere Kost verständlich rübergebracht
Martin bringt in diesem Seminar das Thema Online-Marketing-Recht und Datenschutz verständlich und sympatisch rüber. Nach zwei Tagen ist der Kopf auf jeden Fall gut gefüllt, aber ich habe sehr viel mitgenommen und fühle mich in den verschiedenen Online-Marketing-Themen nun gut informiert. Damit lässt sich arbeiten. Vielen Dank und weiter so...
Marc Borgardt, Website Manager, Barmenia Krankenversicherung AG
- Trainer:
- Inhalt:
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Überzeugend!!!
Herr Schirmbacher ist ein hervorragender Referent. Hat mir viele Anregungen ermöglicht, mich noch intensiver mit Rechtsfragen bezüglich Social Media zu beschäftigen. Wird mein Verhalten auf Linkedin beeinflussen! Danke Herr Schirmbacher!!!!!
Hubertus Grziwa, Regionalmanager, Servier Deutschland GmbH
- Trainer:
- Inhalt:
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