Online-Marketing-Recht-Seminar
mit Dr. Martin SchirmbacherIn unserem 2-tägigen Online-Marketing-Recht-Seminar zu Marketing, Social Media und Datenschutz (DSGVO) lernst du die aktuelle Rechtslage bei der Werbung über verschiedene digitale Kanäle kennen. Du befasst dich in diesem Seminar umfangreich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, wirfst einen Blick auf die datenschutzkonforme Webanalyse, die Einwilligungserfordernis im E-Mail-Marketing und erfährst was du rechtlich bei der Verwendung von KI beachten musst. Dabei decken wir sowohl B2B- als auch B2C-Themen ab. Unser Seminar findet als Präsenzseminar und als Webinar statt.
Teil der Seminarreihe:
Matomo | Matomo Tag Manager | Online-Mrketing-Recht | Consent Management
- Unternehmens-Websites: Nach unserem Seminar weißt du, was du bei der Einbindung von Fotos beachten musst.
- Online Shop: Du lernst, warum die Unterscheidung zwischen B2C und B2B wichtig ist und wie du mit unliebsamen Bewertungen umgehen kannst.
- Datenschutz-Compliance: Du erfährst, was aus der EU-Datenschutzgrundverordnung konkret für das Online Marketing folgt.
- Tracking und Cookies: Lerne, wie Webanalyse datenschutzkonform durchgeführt werden kann und ob nun jedes Cookie ein Opt-in braucht.
- SEA und Display-Werbung: Du erfährst, was bei der kontextsensitiven Werbung alles falsch gemacht werden kann und warum der Datenschutz so wichtig ist.
- Social-Media-Recht: Du erhältst einen rechtlichen Überblick über das Influencer-Marketing, den Einsatz von Gewinnspielen, sozialen Netzwerken und Social-Plugins und welche konkreten Folgen die DSGVO hier hat.
- E-Mail-Marketing-Recht: Du erwirbst einen Überblick über das Einwilligungserfordernis und die datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei CRM-Systemen und Marketing Automation.
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Schlusspunkt des Seminars ist ein Blick auf die Vertragsgestaltung zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Online-Marketing-Agentur und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.
Charakterisierung: Es wird Basis- und Aufbauwissen zum Online-Marketing-Recht vermittelt.
Voraussetzung: Es sollten dir die Inhalte des Online-Marketing-Seminars bekannt sein.
Sprache: Deutsch
Dauer: 2 Tage




Seminarthemen & Agenda im Überblick
Die Unternehmens-Website – Keine YouTube-Videos auf der Homepage?
Die Firmenwebsite ist das Aushängeschild vieler Unternehmen und Einstieg in die Recherche über ein Unternehmen. Wer hier rechtliche Fehler macht, fällt negativ auf. Dies beginnt schon bei der Wahl der richtigen Domain und hört bei den Pflichtangaben im Impressum noch lange nicht auf.
- Urheberrecht: Wann Texte und Design geschützt sind
- Fotos: Von Stockfotos und Firmen-Events, der richtige Einsatz von Bildmaterial
- Links und Frames: Wann Embedded Content über das Urheberrecht hinweg hilft
- Disclaimer: Wann ein Haftungsausschluss sinnvoll ist
- Datenschutzerklärung: Warum jede Landingpage eine Datenschutzinformation braucht
- Impressum: Pflichtprogramm jeder kommerziellen Website
Online Shop – Unbegrenztes Rückgaberecht für alle?
Online-Shopping boomt. Doch der E-Commerce ist stark reguliert. Dies gilt für den B2C-Bereich deutlich mehr als die B2B-Branche, doch auch hier stellen sich rechtliche Fragen. Was sind die wesentlichen Inhalte eines Website-Audits? Wie gehen wir mit Nutzer-Bewertungen um? Was gehört ins Impressum?
- Vertragsschluss im Shop: Wann kommt der Vertrag zustande?
- Unterschiede zwischen B2B und B2C
- Widerrufsrecht und Informationspflichten
- Preisangaben: Endpreise, Steuern und Versandkosten
- Bewertungen
- Besonderheiten im Cross-Border-Handel
Einführung in die DSGVO – Datenschutz im Online-Marketing?
Die Datenschutzgrundverordnung geht noch immer als Schreckgespenst in den Unternehmen um. Kaum eine Online-Marketing-Abteilung kommt an ihr vorbei. Manche beschäftigen sich damit mehr als ihnen lieb ist, andere haben von der DSGVO nur am Rande gehört. In der Einführung werden alle Teilnehmer:innen auf den gleichen Stand gebracht und die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts kurz besprochen.
- Einstieg in die EU-DSGVO – Was ist das überhaupt und warum betrifft es uns?
- Was bisher geschah: Bußgelder und Sanktionen
- Wie sieht der EU-weite Rechtsrahmen aus und was wird aus BDSG und TMG?
- Grundsätze der Datenverarbeitung: Die wesentlichen Prinzipien
- Personenbezug von Daten: Der Einstieg in die DSGVO
- Verbotsprinzip: Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage
- ePrivacy: Kommt das irgendwann?
Tracking und Cookies – Was geht noch ohne Einwilligung der Nutzer?
Jede Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website hat tendenziell Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Wer keine Einwilligung einholen möchte, muss auf berechtigte Interessen setzen. Was sind hier die Grenzen? Braucht Google Analytics ein Opt-in? Womit muss der Kunde bzw. die Kundin rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird. Wenn schon Cookie-Banner, dann richtig!
- Tracking und Personenbezug von Online Identifiern
- Pseudonyme vs. anonyme Daten
- Tracking mit Google Analytics
- Cross-Device-Tracking
- Cookies: Müssen wir einen Cookie-Banner haben?
- Konkrete Ausgestaltung von Cookie-Bannern
Datenschutz-Compliance – Was müssen wir im Marketing noch für den Datenschutz tun?
Dass die DSGVO auf das Online-Marketing Anwendung findet, ist klar. Doch was bedeutet das konkret? Warum muss jedes Tracking-Tool in der Datenschutzerklärung erscheinen? Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten? Wo sollte ein Unternehmen mittlerweile nach Wirksamwerden der DSGVO stehen?
- Informationspflichten und Transparenz
- Folgen des Accountability-Grundsatzes für das Online Marketing
- Was gehört in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Was steht in einem Löschkonzept?
- Zwingendes Opt-out im Direktmarketing
- Wie antwortet man auf ein Auskunftsersuchen von Nutzer:innen?
- Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter oder irgendwas dazwischen?
Suchmaschinenmarketing und Display-Werbung –Google Ads sind Werbeanzeigen?
Die einzelnen Online-Werbeformen verschmelzen immer weiter und der Datenschutz wird immer wichtiger. Welche Vorgaben macht die DSGVO bei der Nutzung von Plattformen? Und wer verarbeitet dabei welche Daten? Ist ein einfaches Re-Targeting nur noch mit Opt-in zulässig? Was ist bei der Ausgestaltung von Anzeigen zu beachten? Darf man auf fremde Marken buchen?
- Verschiedene Targeting-Verfahren und das Datenschutzrecht
- Behavioural Targeting und Re-Targeting – Dürfen wir das?
- RTB und das IAB Transparency & Consent Framework
- Google Ads: Brandbidding und die Buchung auf die Marke vom Wettbewerber
- Broadmatch, Keyword-Insertion und andere Optionen
- Fremde Marken in der eigenen Anzeige
- Ausgestaltung der Anzeige (Preisangaben, Lieferzeiten)
- SEO: Zulässigkeit der Optimierung auf fremde Marken
Social-Media-Präsenzen – Dürfen wir überhaupt noch eine Facebook-Seite haben?
Nur wenige Bereiche des Online Marketings haben in den vergangenen Jahren so viel rechtlichen Staub aufgewirbelt, wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Facebook-Seiten werden als datenschutzwidrig eingestuft. Müssen wir uns deshalb aus Social Media zurückziehen? Was tun gegen die Unsicherheit im Umgang mit User-Generated-Content?
- Social-Media-Plattformen: In fremden Händen
- Social Media Addys
- Facebook, Instagram & Co, dürfen wir das überhaupt?
- Muss eine Social-Media-Site ein Impressum haben?
- User-Generated-Content: Müssen wir prüfen und löschen?
- Preisangaben und sonstige rechtliche Fallstricke
Werbung in den sozialen Netzwerken – Dürfen wir noch einen Like-Button haben?
Auch jenseits des eigenen Social-Media-Auftritts sind die Werbemöglichkeiten in sozialen Netzwerken vielfältig – ebenso wie die Rechtsfragen. Welche Verbindungsmöglichkeiten von der eigenen Website auf die Social Media Plattformen sind zulässig? Muss jeder Post einer Influencerin als Werbung gekennzeichnet werden? Darf WhatsApp als Servicekanal eingesetzt werden?
- Like-Button und andere Social-Plug-Ins: Datenschutzrechtlich in Ordnung?
- Zulässiges Targeting mit Custom Audiences und Facebook-Pixel?
- Gewinnspiele in sozialen Medien: Anforderungen und Teilnahmebedingungen
- Influencer-Marketing: Schleichwerbung im Internet
- Kommunikation via WhatsApp: Zwischen Werbung und Service
Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken – Die DSGVO als Killer für CRM-Systeme?
In jedem Unternehmen gibt es eine (oder zwei oder viele) Kundendatenbank(en). Ziel ist es, Werbemaßnahmen möglichst gezielt aussteuern zu können. Jenseits des konkreten Werbekanals stellt sich die Frage, ob bestimmte Informationen überhaupt erhoben, gespeichert und für Werbezwecke ausgewertet werden dürfen. Auch in der Auswertung liegt eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung. Welche Daten dürfen wir erheben? Ist es gestattet, Werbemails zu personalisieren?
- Pseudonyme vs. anonyme Daten
- CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
- Wann müssen Daten gelöscht werden?
- DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
- Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
- Personalisierung von Marketing-Maßnahmen
E-Mail-Marketing – Eine Einwilligung für jeden Newsletter?
Offenbar zählt die werbende E-Mail weiterhin zu den effektivsten Marketingmethoden im Netz. Noch immer ist nicht allen Marketer:innen bekannt, dass jede Werbung per E-Mail eine vorgängige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder der Empfängerin voraussetzt und zwar unabhängig davon, ob der oder die Empfänger:in Privatmann:frau oder ein Unternehmen ist. Noch mehr Unsicherheit herrscht aber bei den Detailfragen: Darf ich Bestandskundinnen und -kunden anschreiben? Dürfen wir in Transaktions-E-Mails werben? Ist es zulässig, Öffnungsraten zu tracken?
- Grundsatz: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
- Einzelheiten des Double-Opt-In-Verfahrens
- Ausnahme in Kundenbeziehungen?
- Bildung von Nutzerprofilen
- Empfehlungsmarketing
- Reminder an Kaufabbrecher
- Werbung in Transaktions-Mails
- E-Mail-Listen rechtssicher generieren
- Tracking von Öffnungsraten und Klickstrecken: Welche Vorgaben macht die DSGVO?
- Abmahnungen vermeiden: Richtiger Umgang mit Kundenbeschwerden
Zusammenarbeit mit Dienstleistern – Gute Verträge schließen, Ärger vermeiden
Kaum eine Online-Marketing-Maßnahme kommt ohne Dienstleister aus und die Dinge werden komplizierter, wenn Dienstleister im Spiel sind. Was sollte mit Agenturen geregelt werden, um Ärger zu vermeiden? Wie kann cleveres Projektmanagement größere Schäden verhindern? Wann verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?
- Vertragliche Besonderheiten bei Agenturen
- Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
- Regelungsbedarf bei einzelnen Leistungsgegenständen
- Auftragsverarbeitungsverträge und Joint Control Vereinbarungen
- Management größerer Projekte
Zielgruppen & Ziele
Zielgruppe
Das Seminar ist für Online-Marketing-Einsteiger:innen geeignet, richtet sich aber vor allem an Marketingverantwortliche, die sich neben Branchenwissen auch rechtliches Know-how aneignen wollen oder müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmer:innen Inhouse-Marketer:innen sind oder auf Agenturseite sitzen.
Für den optimalen Erfolg ist das Seminar auf 15 Teilnehmer:innen begrenzt. Es wird ausreichend Raum für Diskussion geben. Jede Frage wird behandelt.
Ziele
Du lernst in diesem zwei-tägigen Workshop, welche rechtlichen Fehler es zu vermeiden gilt. Du erfährst typische Stolpersteine bei den wesentlichen Online-Marketing-Maßnahmen. Du lernst zum Beispiel:
- was du bei der Verwendung von Stock-Fotos beachten musst,
- ob du einen Disclaimer oder eine Datenschutzerklärung benötigst,
- in welchen Fällen du ein Verbraucherwiderrufsrecht einräumen musst,
- wie ernst die Bußgelddrohungen der DSGVO zu nehmen sind,
- ob ein Cross-Device-Tracking von Kunden ohne Einwilligung zulässig ist,
- warum Cookies und Tracking zwei verschiedene Dinge sind,
- ob jedes einzelne Tracking-Tool in das Verfahrensverzeichnis gehört,
- wann du auf fremde Marken als Keyword buchen darfst,
- wie du rechtlich sicher von den Vorteilen des Targetings profitieren kannst,
- ab wann dein Unternehmen für Inhalte Dritter in sozialen Netzen haftet,
- ob nach der DSGVO ein Facebook-Widget eingebunden werden darf,
- welche Anforderungen an interne DMPs und CRM-Systeme zu stellen sind,
- wie du das Double-Opt-In-Verfahren bei der E-Mail-Werbung richtig einsetzt,
- auf welche Weise du noch rechtssicher E-Mail-Adressen generieren kannst,
- wie du Abmahnungen im E-Mail-Marketing vermeidest und
- was du tun kannst, um die Zusammenarbeit mit Dienstleistern (als Kunde oder Kundin) oder mit deinen Kundinnen und Kunden (als Agentur) auf rechtlich sichere Beine zu stellen.
Der Lernerfolg ist nur sichergestellt, wenn du aktiv im Seminar mitarbeitest.
Beschreibung zum Online-Marketing-Recht-Seminar
Online Marketing ist aus der täglichen Arbeit vieler Marketing-Abteilungen nur schwer wegzudenken. Neben den technischen, betriebswirtschaftlichen und werblichen Gesichtspunkten zählt auch die aktuelle Rechtslage zu den wesentlichen Entscheidungskriterien bei der Durchführung von Online-Werbemaßnahmen.
Das Intensiv-Seminar „Online-Marketing-Recht und -Datenschutz: Marketing, Social-Media und Datenschutz (DSGVO)“ vermittelt dir fundiertes und vor allem praxisorientiertes Basis- und Fortgeschrittenenwissen. Denn eines ist uns bei unseren Seminaren ganz besonders wichtig: Wir möchten dir helfen, es selbst zu tun.
Bei unseren Seminaren schaffen wir durch die gemeinsamen Pausen sowie das Mittagessen zusätzlichen Platz für den individuellen Austausch zwischen den Seminarteilnehmer:innen und mit dem Trainer. Auch in den Webinaren kannst du dich in den Pausen virtuell mit den anderen Teilnehmer:innen austauschen. Am Ende deines Seminars bzw. Webinars erhältst du neben den ausführlichen Seminarunterlagen auch ein Teilnahmezertifikat.
Die Methode
Webinare
Als Webinar-Tool nutzen wir Zoom und haben dadurch auch virtuell zahlreiche Möglichkeiten für interaktive Übungen. Das Programm Zoom kann heruntergeladen oder als Browser-Anwendung ohne Installation genutzt werden. Zur erfolgreichen Teilnahme benötigst du lediglich einen Computer mit Internetverbindung, ein Mikrofon und eine Webcam (auch internes Mikrofon und interne Webcam sind möglich). Ein Headset sowie ein zweiter Bildschirm wären optimal, sind aber nicht zwingend notwendig. Unser Support-Team hilft dir beim technischen Setup und führt auch vorab einen Techniktest mit dir durch.
Wir legen gerade im Webinar Wert auf ausreichend Pausen zwischen den einzelnen Abschnitten und setzen viele interaktive Elemente ein, die das Webinar sehr lebendig und abwechslungsreich werden lassen.
Präsenzseminare
Wir veranstalten unsere Präsenzseminare in kreativen und inspirierenden Räumen. Es gibt ausreichend Platz und Zeit für Teamarbeit und kreative Diskussionen.
Interaktiver Vortrag mit Gruppenarbeiten
Unsere Seminare und Webinare finden als interaktiver Vortrag statt. Wir möchten, dass alle Teilnehmer aktiv am Seminargeschehen mitwirken. Selbstverständlich kannst du jederzeit deine individuellen Fragen stellen. Kleine Workshops, in denen du und die anderen Teilnehmer eigenständig eine Aufgabenstellung erarbeitet, stellen sicher, dass du das Gelernte später auch anwenden kannst.
Praxisbezug
Der Praxisbezug wird bei uns großgeschrieben. Du lernst Handwerkszeug, welches du anschließend im eigenen Unternehmen selbst einsetzen kannst. Mitgebrachte Praxiscases, das Betrachten von eigenen Beispielen und die Vorstellung konkreter Arbeitsschritte live im Tool sorgen für eine maximale Praxisnähe.
Seminarunterlagen
Im Anschluss an das Seminar erhältst du die ausführliche Seminarpräsentation für die eigenständige Nachbereitung mit nach Hause. Du musst die Inhalte während der Veranstaltung also nicht selbst mitschreiben, sondern kannst dich voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren. Bei Webinaren bekommst du die Unterlagen nach der Veranstaltung per Download-Link zur Verfügung gestellt.
Impressionen aus unseren Seminaren
Der Ablauf unserer Seminare
Teilnehmerzahl
Alle unsere Seminare und Webinare sind auf maximal 15 Teilnehmer:innen begrenzt.
Seminarzeiten (Webinar)
1. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr
2. Tag: 09.00 – 17.30 Uhr
Seminarzeiten (Präsenzseminar)
1. Tag: 10.00 – 18.00 Uhr
2. Tag: 9.00 – 17.30 Uhr
Pausen
In den Seminaren machen wir neben einer 1-stündigen Mittagspause auch mindestens zwei kleine Kaffeepausen, damit du neue Energie tanken und dich mit den anderen Seminarteilnehmer:innen und dem Trainer austauschen kannst. Auch in unseren Webinaren achten wir auf ausgiebige Pausenzeiten mit einer 1-stündigen Mittagspause und zwei Kaffeepausen.
Verpflegung (bei Präsenzseminaren)
Im Preis enthalten sind ein Frühstückssnack, ein warmes Mittagessen, Kuchen oder Gebäck sowie warme und kalte Getränke.
Zertifikat
Im Anschluss an das Seminar erhältst du ein Teilnehmerzertifikat in gedruckter und digitaler Ausführung. Bei Webinaren werden die Zertifikate ausschließlich in digitaler Version verschickt.
Hotelübernachtung (bei Präsenzseminaren)
In deiner Buchungsbestätigung erhältst du eine Liste mit Hotelempfehlungen in der Nähe deiner Seminarlocation.
Qualitätsmanagement
Am Ende des Seminars erhältst du eine Mail mit der dringenden Bitte, uns Feedback zu geben. Bei Anregungen während des Seminars wendest du dich bitte direkt an den Trainer. Er ist dir für jedes Feedback dankbar!
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für Medien und Technologie-Recht. Er betreut namhafte Unternehmen aus der Online-Branche und ist Autor des Buches „Online-Marketing und Recht“, das 2017 erschienen ist.
Bei der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, leitet er das knapp 30-köpfige Team für IT und Datenschutz. In seiner Mandatsarbeit dreht sich viel um die zulässige Ausgestaltung von Geschäftsmodellen, wo Martin und sein Team nahezu täglich zur Vertragsgestaltung von Marketing-Dienstleistungen und im Datenschutz beraten.
Martin ist bekannter Speaker bei einer Vielzahl von Branchenevents. Bei der Search Marketing Expo (SMX) hält er seit Jahren vielbesuchte Vorträge zu rechtlichen Aspekten der Suche im Netz. Daneben doziert der Anwalt auch für die DeutscheAnwaltAkademie, bei der Campixx und im Rahmen der Data Driven Business. Für Mandanten hält der erfahrene Jurist regelmäßig Workshops, Schulungen und Inhouse-Seminare ab.
Unser Referent ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und im Berliner Fachanwaltsausschuss für Informationstechnologierecht. Auf internationaler Ebene war er Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Assoication, dem internationalen Anwaltsverband und leitet dort die Arbeitsgruppe Cybersecurity.
Dr. Martin Schirmbacher – Unser Referent für Online Marketing & Social Media Recht
Du kannst Martin in der 98. Folge unseres 121STUNDENtalks sehen.
Weitere Informationen über Dr. Martin Schirmbacher
Aktuelle Teilnehmerstimmen zum Online-Marketing-Recht-Seminar
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Kompetenter Trainer & Relevante/Zeitgemäße Inhalte
Das Training hat meine Erwartungen definitiv erfüllt. Die aktuelle Komplexität zwischen Marketing & Datenschutz ist oft nicht leicht zu greifen, doch hat Martin es extrem gut geschafft einen roten Faden durch die Themen zu ziehen und mit guten Beispielen die Sachverhalte verständlich erklärt.
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Das Seminar hat meine Erwartungen erfüllt
Das Seminar hat alle wichtigen Bereiche wie angekündigt abgedeckt, war trotz des eher trockenen Themas kurzweilig, sehr verständlich und interaktiv, obwohl online abgehalten. Der Referent ging sehr gut auf alle Teilnehmer ein.
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Toller Einblick in das Online-Marketing-Recht und Datenschutz
Lieber Martin, vielen Dank für den sehr umfangreichen und verständlichen Einblick in die rechtlichen Themen. Alles wurde sehr verständlich vermittelt und bietet einen umfangreichen Überblick über komplexe Herausforderungen im Online-Marekting. Beste Grüße und gerne wieder Maik
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Schwere Kost verständlich rübergebracht
Martin bringt in diesem Seminar das Thema Online-Marketing-Recht und Datenschutz verständlich und sympatisch rüber. Nach zwei Tagen ist der Kopf auf jeden Fall gut gefüllt, aber ich habe sehr viel mitgenommen und fühle mich in den verschiedenen Online-Marketing-Themen nun gut informiert. Damit lässt sich arbeiten. Vielen Dank und weiter so...
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Überzeugend!!!
Herr Schirmbacher ist ein hervorragender Referent. Hat mir viele Anregungen ermöglicht, mich noch intensiver mit Rechtsfragen bezüglich Social Media zu beschäftigen. Wird mein Verhalten auf Linkedin beeinflussen! Danke Herr Schirmbacher!!!!!
Die nächsten Termine für das Online-Marketing-Recht-Seminar:
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05.12.2023 - 06.12.2023 Tag 1: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Tag 2: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Webinar mit Martin Schirmbacher
995,- €*Zur Warteliste -
21.02.2024 - 22.02.2024 Tag 1: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Tag 2: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Webinar mit Martin Schirmbacher
995,- €*Jetzt anmelden -
03.07.2024 - 04.07.2024 Tag 1: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Tag 2: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Webinar mit Martin Schirmbacher
995,- €*Jetzt anmelden -
18.12.2024 - 19.12.2024 Tag 1: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Tag 2: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Webinar mit Martin Schirmbacher
995,- €*Jetzt anmelden
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