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Online Marketing Recht Seminar

mit Dr. Martin Schirmbacher
5 Sterne 285 Google-Bewertungen

Lerne in unserem zweitägigen Online-Marketing-Recht-Seminar in MBA-Qualität die aktuellen Rechtslagen im digitalen Marketing. Du lernst praxisnah die aktuelle Rechtslage rund um das Thema Online-Marketing, wie die DSGVO, die ePrivacy-Verordnung, den EU AI-Act, den EU Digital Markets Act oder auch das Urheberrecht und wie Du sie in deine tägliche Arbeit berücksichtigen musst. Wie beeinflussen nationale und EU-Gesetze die Webanalyse, Social Media Marketing, E-Mail-Marketing, die Website-Gestaltung oder ganz aktuell den Einsatz von KI im Online-Marketing. Das Seminar behandelt praxisnah sowohl B2B- als auch B2C-Themen und deckt rechtliche Herausforderungen wie Bußgelder, Abmahnungen, Urheberrecht und Haftungsfragen ab. Ziel ist es, daß Du deine Maßnahmen rechtlich besser einschätzen kannst.

Teil der Seminarreihe:
Matomo | Matomo Tag Manager | Online-Marketing-Recht | Consent Management

  • Unternehmens-Websites: Nach unserem Seminar weißt du, was du bei der Einbindung von Fotos und bei der Verwendung von KI beachten musst.
  • Datenschutz-Compliance: Du erfährst, was aus der EU-Datenschutzgrundverordnung konkret für das Online Marketing folgt.
  • Tracking und Cookies: Lerne, wie Webanalyse datenschutzkonform durchgeführt werden kann und ob nun jedes Cookie ein Opt-in braucht.
  • Social-Media-Recht: Du erhältst einen rechtlichen Überblick über das Influencer-Marketing, den Einsatz von Gewinnspielen, sozialen Netzwerken und Social-Plugins und welche konkreten Folgen die DSGVO hier hat.
  • E-Mail-Marketing-Recht: Du erwirbst einen Überblick über das Einwilligungserfordernis und die datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei CRM-Systemen und Marketing Automation.
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Schlusspunkt des Seminars ist ein Blick auf die Vertragsgestaltung zwischen Kundinnen bzw. Kunden und einer Online-Marketing-Agentur und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.

Agenda im Überblick

DSGVO - Einführung in das Datenschutzrecht

Online-Marketing-Recht ist inzwischen vor allem Datenschutzrecht. Deshalb beginnt das Seminar mit einer umfangreichen Einführung in die Datenschutzgrundverordnung. Wir erläutern dir, warum Compliance auch im Marketing wichtig ist und welche Bußgelder es in den letzten 5 Jahren in diesem Kontext gegeben hat. Wir klären, was personenbezogene Daten sind und wann die Verarbeitung solcher Daten eine Einwilligung benötigt.

  • Bußgelder: Was droht, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird
  • Abmahnungen und Klagen: Wer alles wegen Datenschutzverletzungen vorgehen kann
  • Personenbezug: Auch im B2B gibt es viele personenbezogene Daten
  • Verbotsprinzip: Jede Verarbeitung von Daten mit Personenbezug braucht eine
    Rechtfertigung
  • Berechtigte Unternehmensinteressen: Worum geht es bei der Königsnorm der DSGVO
  • Einwilligung: Warum es nicht so einfach ist, eine wirksame Einwilligung zu bekommen

Die Unternehmens-Website – Keine YouTube-Videos auf der Homepage?

Die Firmenwebsite ist das Aushängeschild vieler Unternehmen und oft der Einstieg in die Recherche über ein Unternehmen. Wer hier rechtliche Fehler macht, fällt negativ auf. Dies beginnt schon bei der Wahl der richtigen Domain und hört bei den Pflichtangaben im Impressum noch lange nicht auf.

  • Urheberrecht: Wann Texte und Design geschützt sind
  • Fotos: Stockfotos und Firmen-Events – der richtige Einsatz von Bildmaterial
  • Künstliche Intelligenz: Was bei ChatGPT, Midjourney & Co rechtlich zu beachten ist
  • Links und Frames: Wann Embedded Content über das Urheberrecht hinweg hilft
  • Haftung: Wer für Inhalte auf der Website gerade stehen muss
  • Disclaimer: Warum ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist
  • Datenschutzerklärung: Warum jede Landingpage eine Datenschutzinformation braucht
  • Impressum: Pflichtprogramm jeder kommerziellen Website
  • Drittinhalte: Datenübermittlung an dritte Server, Lösungen für ein tägliches Rechtsproblem
  • Dienstleister in den USA: Das Zusatzproblem der Drittstaatenübermittlung
  • Bewertungen: Was wir uns (nicht) gefallen lassen müssen

Tracking und Cookies – Was geht noch ohne Einwilligung der Nutzer:innen?

Alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, brauchen ein Opt-in. Wie müssen die
Cookie-Banner dazu aussehen? Außerdem hat die Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Gilt die Cookie-Einwilligung auch dafür? Braucht Google Analytics ein Opt-in? Womit muss der Kunde bzw. die Kundin rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.

  • ePrivacy und TTDSG: Noch ein Gesetz zum Datenschutz
  • Cookies: Müssen wir einen Cookie-Banner haben?
  • Tracking: Personenbezug von Online Identifiern
  • Tools: Warum brauchen manche Trackingdienste selbst kein Opt-in?
  • Personenbezug: Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • GA4 und andere Trackingtools: Dürfen wir das überhaupt noch einsetzen?
  • Server Side Tagging: Rechtskonforme One-Size-Fits-All-Lösung?
  • Konkrete Ausgestaltung von Cookie-Bannern

Social-Media-Präsenzen – Dürfen wir überhaupt noch eine Facebook-Seite haben?

Nur wenige Bereiche des Online Marketings haben in den vergangenen Jahren so viel rechtlichen Staub aufgewirbelt, wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Facebook-Seiten werden als datenschutzwidrig eingestuft. Müssen wir uns deshalb aus Social Media zurückziehen? Was tun gegen die Unsicherheit im Umgang mit User-Generated-Content? Muss jetzt alles als Werbung gekennzeichnet werden?

  • Social-Media-Plattformen: In fremden Händen
  • Facebook, X, Instagram & Co: Dürfen wir das überhaupt?
  • Muss eine Social-Media-Site ein Impressum haben?
  • Eine Datenschutzinformation für den LinkedIn-Account
  • User-Generated-Content: Müssen wir prüfen und löschen?
  • Dürfen wir Audiences bilden und bei LinkedIn hochladen?
  • Was müssen wir bei der Durchführung von Gewinnspielen beachten?
  • Influencer-Marketing: Rechtliche Fallstricke der Zusammenarbeit mit Influencer:innen
  • Brauchen wir Social Media Guidelines für unsere Corporate Influencer:innen?

Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken – Die DSGVO als Killer für CRM-Systeme?

In jedem Unternehmen gibt es eine (oder zwei oder viele) Kundendatenbank(en). Ziel ist es, Werbemaßnahmen möglichst gezielt aussteuern zu können. Jenseits des konkreten Werbekanals stellt sich die Frage, ob bestimmte Informationen überhaupt erhoben, gespeichert und für Werbezwecke ausgewertet werden dürfen. Auch in der Auswertung liegt eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung. Welche Daten dürfen wir erheben? Ist es gestattet, Werbemails zu personalisieren?

  • Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
  • Wann müssen Daten gelöscht werden?
  • DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
  • Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
  • Personalisierung von Marketing-Maßnahmen

E-Mail-Marketing – Eine Einwilligung für jeden Newsletter?

Offenbar zählt die werbende E-Mail weiterhin zu den effektivsten Marketingmethoden im Netz. Noch immer ist nicht allen Marketer:innen bekannt, dass jede Werbung per E-Mail eine vorgängige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder der Empfängerin voraussetzt und zwar unabhängig davon, ob der oder die Empfänger:in privat unterwegs oder ein Unternehmen ist. Noch mehr Unsicherheit herrscht aber bei den Detailfragen: Darf ich Bestandskundinnen und -kunden anschreiben? Dürfen wir in Transaktions-E-Mails werben? Ist es zulässig, Öffnungsraten zu tracken? Und was gilt bei der Personalisierung von Marketing-Maßnahmen?

  • Grundsatz: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
  • Die große Zulässigkeitsampel des Direktmarketing
  • Was hat der Datenschutz im E-Mail-Marketing zu suchen?
  • Ausnahme in Kundenbeziehungen?
  • Bildung von Nutzerprofilen
  • Achtung Bußgeld: Wann ein Werbescoring unzulässig ist
  • Einzelheiten der Einholung von Werbeeinwilligungen
  • Empfehlungsmarketing
  • Reminder an Kaufabbrecher:innen
  • Werbung in Transaktions-Mails
  • E-Mail-Listen rechtssicher generieren
  • Abmahnungen vermeiden: Richtiger Umgang mit Kundenbeschwerden

Zusammenarbeit mit Dienstleistern – Gute Verträge schließen, Ärger vermeiden

Kaum eine Online-Marketing-Maßnahme kommt ohne Dienstleister aus und die Dinge werden komplizierter, wenn Dienstleister im Spiel sind. Was sollte mit Agenturen geregelt werden, um Ärger zu vermeiden? Wie kann cleveres Projektmanagement größere Schäden verhindern? Wann verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?

  • Vertragliche Besonderheiten bei Agenturen
  • Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
  • Regelungsbedarf bei einzelnen Leistungsgegenständen
  • Auftragsverarbeitungsverträge und Joint Control Vereinbarungen
  • Management größerer Projekte