EU-DSGVO Seminar: Datenschutz im Online-Marketing
mit Dr. Martin SchirmbacherLernen Sie in unserem 1-tägigen Seminar Datenschutz im Online Marketing alles, was Sie zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 wissen müssen. Erfahren Sie, wie sich die DSGVO auf Tätigkeiten im Web und insbesondere auf Online Werbung auswirkt.
Jetzt neu: Das Online-Marketing-Recht-Seminar beinhaltet 2020 den umfangreichen Datenschutz Teil (DSGVO) aus unserem ehemaligen EU-DSGVO Seminar: Datenschutz im Online-Marketing. Das Seminar finden Sie hier: Online-Marketing- & Social-Media-Recht-Seminar
- EU-DSGVO: Nach unserem Seminar wissen Sie, was sich hinter der EU-DSGVO verbirgt und welche Auswirkungen die DSGVO auf die Rechtslage hat.
- Datenschutz-Compliance: Sie erfahren, wie die Compliance in der Praxis umgesetzt werden kann.
- ePrivacy: Sie erhalten Kenntnisse, welche Sachverhalte unter die ePrivacy fallen und welche Auswirkungen diese Verordnung haben wird.
- Tracking: Sie erfahren, wie Tracking datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
- Social Media: Sie lernen, welche Folgen die DSGVO für Facebook & Co hat.
- E-Mail-Marketing-Recht: Sie erfahren, welche Richtlinien für Werbung per E-Mail gelten.
- CRM und DMP: Hier erfahren Sie, welche Kundendaten gespeichert werden dürfen und welche zu Werbezwecken verwendet werden können.




Seminarthemen & Agenda im Überblick
Verbotsprinzip und Grundlagen des Datenschutzrechts
Die DSGVO ist in aller Munde. Manche beschäftigen sich damit schon seit Monaten, andere haben von der Datenschutzgrundverordnung nur am Rande gehört. In der Einführung werden alle Teilnehmer auf den gleichen Stand gebracht und die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts kurz besprochen.
- • Einstieg in die EU-DSGVO – Was ist das überhaupt und warum betrifft es uns?
- • Wie sieht der EU-weite Rechtsrahmen aus und was wird aus BDSG und TMG?
- • Grundsätze der Datenverarbeitung
- • Informationspflichten und Transparenz
- • Accountability als wesentliche Neuerung
- • Bußgelder und Sanktionen
- • ePrivacy: Was hat es damit auf sich?
- • Personenbezogene Daten als Grundlage des Datenschutzes
Tracking und Targeting – Was geht noch nach der DSGVO?
Nach der Einführung geht es um eines der Grundprinzipien der DSGVO: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Diese kann sich aus einem Vertrag oder einer Einwilligung ergeben. Eine einwilligungsfreie Datenverarbeitung lässt sich unter Umständen auf berechtigte Interessen des werbenden Unternehmens stützen.
- • Verbotsprinzip
- • Anforderungen an eine Einwilligung nach der DSGVO
- • Freiwilligkeit der Einwilligung und Kopplungsverbot
- • Transparenzgebot und Widerruflichkeit
- • Berechtigte Unternehmensinteressen als Rechtsfertigungsgrund
- • Zwingendes Opt-out im Direktmarketing
- • Was sind vernünftige Erwartungen des Nutzers und warum sind diese wichtig?
Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken
Jede Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website hat tendenziell Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Wer keine Einwilligung einholen möchte, muss auf berechtigte Interessen setzen. Was sind hier die Grenzen? Womit muss der Kunde rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.
- • Tracking und Personenbezug von Online Identifiern
- • Pseudonyme vs. anonyme Daten
- • Tracking mit Google Analytics
- • Cross-Device-Tracking
- • SSPs und DSPs – Gibt es ein Einwilligungserfordernis?
- • Wiedererkennung über Cookies und Fingerprintverfahren
- • Verschiedene Targeting-Verfahren nach neuem Datenschutzrecht
- • Custom Audiences und Facebook Pixel
Hier gibt es mehr zum Hintergrund Google Analytics und die DSGVO
Verzeichnis über die Verarbeitungsvorgänge und Compliance
Für die Grundsätze des E-Mail-Marketings hat die DSGVO eigentlich nicht viel Neues gebracht. Am bekannten Opt-in-Prinzip ändert sich nichts. Doch insbesondere für die Analyse und Auswertung von Daten gilt seit Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung. Für jedes erhobene und verarbeitete Datum stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit und den vernünftigen Erwartungen der Empfänger. Besonders betroffen sind dagegen CRM-Systeme. Fehlt eine Einwilligung des Kunden dürfen die Daten nur im Ausnahmefall für die Aussteuerung von Werbung – ob Print oder online – verwendet werden. Insofern ergeben sich insbesondere für Data Mining Plattformen verschiedene Herausforderungen.
- • E-Mail-Marketing-Recht: Was ändert sich für die Werbung per E-Mail?
- • Tracking von Öffnungsraten und Klickstrecken: Welche Vorgaben macht die DSGVO?
- • CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
- • DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
- • Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz
Neue Rechtstexte nach der DSGVO
Jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten führen. Darin müssen alle Datenverarbeitungsprozesse im Detail aufgeführt werden. Dies trifft etwa auf den Einsatz von Tracking-Tools zu. Auch die grundsätzliche Funktionsweise einer DMP muss zum Beispiel aufgenommen werden. Das Verzeichnis muss jederzeit den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können. Die Compliance-Anforderungen der DSGVO sind hoch. Im Seminar wird besprochen, welche Vorgaben in welcher Reihenfolge angegangen werden sollten.
- • Das neue alte Verfahrensverzeichnis: Was gehört dort rein?
- • Löschkonzept: Wann müssen personenbezogene Daten entfernt werden?
- • Datenschutz-Compliance: Was sind die Must-Haves nach DSGVO?
- • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Kunden oder Nutzer
- • DSGVO-Projekt: Wie geht man es an?
Datenschutz-Text
Am sichtbarsten sind die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung bei den Texten, die nach außen verwendet werden. Jede Datenschutzerklärung muss angepasst werden und deshalb sieht man jeder Website an, ob das Unternehmen sich fit für die DSGVO gemacht hat. Deshalb kommt den Bestimmungen besondere Bedeutung zu. Anzupassen sind nicht nur die Datenschutzerklärung, sondern auch Einwilligungserklärungen. Dagegen müssen die AGBs nur im Ausnahmefall angefasst werden. Wer mit Dienstleistern zusammen arbeitet, muss prüfen, ob eine Datenverarbeitung im Auftrag geschieht. Wer selbst Leistungen anbietet und personenbezogene Daten verarbeitet, sollte entsprechende Standards vorhalten und den Kunden deutlich machen, dass die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts beachtet werden.
- • Datenschutzerklärung: Länger, breiter, transparenter: Was muss diese konkret beinhalten?
- • Einwilligungserklärungen: Wie werden die Transparenzvorgaben umgesetzt?
- • Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Auftragsdatenverarbeitung: Was gehört in die Verträge?
- • Müssen laufende Vereinbarungen angepasst werden?
- • Cookie-Hinweise: Sind hier Änderungen nötig?
Hier gibt es auch noch ein 121WATT Video zum Thema Google Analytics und DSGVO
Zielgruppen & Ziele
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Online-Marketing-Verantwortliche in allen Unternehmen. Doch auch Online-Agenturen und Geschäftsführer können sich mit diesem Seminar auf den aktuellen Stand des Datenschutzrechts bringen. Insofern spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmer Inhouse-Marketer sind oder auf Agenturseite sitzen. Das Seminar ist auch unabhängig davon relevant, ob in dem jeweiligen Unternehmen bereits ein DSGVO-Projekt existiert oder nicht.
Für den optimalen Erfolg ist das Seminar auf 15 Teilnehmer begrenzt. Es wird ausreichend Raum für Diskussion geben. Jede Frage wird behandelt.
Ziele
Lernen Sie in diesem eintägigen Workshop den wesentlichen Rechtsrahmen des Datenschutzrechts 2018 im Online-Marketing. Lernen Sie zum Beispiel:
- • wie ernst die Bußgelddrohungen zu nehmen sind,
- • warum die Datenverarbeitung grundsätzlich verboten ist,
- • ob ein Cross-Device-Tracking von Kunden ohne Einwilligung zulässig ist,
- • unter welchen Voraussetzungen beim Re-Targeting Informationen über das Endgerät des Nutzers zur Aussteuerung der Werbung verwendet werden dürfen,
- • ob nach der DSGVO ein Facebook-Widget eingebunden werden darf,
- • was Sie in Dingen E-Mail-Marketing beachten sollten,
- • welche Anforderungen an interne DMPs und CRM-Systeme zu stellen sind,
- • ob jedes einzelne Tracking-Tool in das Verfahrensverzeichnis gehört,
- • was alles in eine Datenschutzerklärung gehört,
- • ob Einwilligungserklärungen angepasst werden müssen und
- • was Sie tun können, um die Zusammenarbeit mit Dienstleistern (als Kunde) oder mit Ihren Kunden (als Agentur) auf datenschutzrechtlich sichere Beine zu stellen.
Beschreibung zum EU-DSGVO Seminar: Datenschutz im Online-Marketing
Lernen Sie in unserem 1-tägigen Seminar zum Datenschutz im Online Marketing alles, was Sie zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 wissen müssen. Erfahren Sie, wie sich die DSGVO auf Tätigkeiten im Web und insbesondere auf Online-Werbung auswirkt.
Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes führen zu hektischer Betriebsamkeit. In großen Unternehmen existieren interne EU-DSGVO-Projekte teilweise schon seit Jahren. Kleinere Unternehmen haben damit erst kürzlich begonnen.
Die Stoßrichtung des Datenschutzrechts hat sich verändert. Während es zuvor genügte, sich unauffällig zu verhalten und möglichst wenig falsch zu machen, ist es seit Mai 2018 erforderlich, den Behörden jederzeit nachweisen zu können, dass sich das Unternehmen datenschutzkonform verhält. Dies führt zu umfangreichen Dokumentationspflichten.
Das Intensiv-Seminar Datenschutz im Online Marketing vermittelt Ihnen fundiertes und praxisorientiertes EU-DSGVO-Wissen. Erfahren Sie, was Sie als Online Marketer oder Agentur-Chef konkret tun müssen, um stets datenschutzkonform zu handeln. Denn eines ist uns bei unseren Seminaren ganz besonders wichtig: Wir möchten Ihnen helfen, es selbst zu tun.
Durch die gemeinsamen Pausen sowie das Mittagessen schaffen wir zusätzlichen Platz für den individuellen Austausch zwischen den Seminarteilnehmern und mit dem Trainer. Am Ende Ihres Seminars erhalten Sie neben den ausführlichen Seminarunterlagen auch ein Teilnahmezertifikat.
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für Medien und Technologie-Recht. Er betreut namhafte Unternehmen aus der Online-Branche und ist Autor des Buches „Online-Marketing und Recht“, das 2017 erschienen ist.
Bei der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, leitet er das knapp 30-köpfige Team für IT und Datenschutz. In seiner Mandatsarbeit dreht sich viel um die zulässige Ausgestaltung von Geschäftsmodellen, wo Martin und sein Team nahezu täglich zur Vertragsgestaltung von Marketing-Dienstleistungen und im Datenschutz beraten.
Martin ist bekannter Speaker bei einer Vielzahl von Branchenevents. Bei der Search Marketing Expo (SMX) hält er seit Jahren vielbesuchte Vorträge zu rechtlichen Aspekten der Suche im Netz. Daneben doziert der Anwalt auch für die DeutscheAnwaltAkademie, bei der Campixx und im Rahmen der Data Driven Business. Für Mandanten hält der erfahrene Jurist regelmäßig Workshops, Schulungen und Inhouse-Seminare ab.
Unser Referent ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und im Berliner Fachanwaltsausschuss für Informationstechnologierecht. Auf internationaler Ebene war er Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Assoication, dem internationalen Anwaltsverband und leitet dort die Arbeitsgruppe Cybersecurity.
Dr. Martin Schirmbacher – Unser Referent für Online Marketing & Social Media Recht
Du kannst Martin in der 98. Folge unseres 121STUNDENtalks sehen.
Weitere Informationen über Dr. Martin Schirmbacher
Aktuelle Teilnehmerstimmen zum EU-DSGVO Seminar: Datenschutz im Online-Marketing
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Toller kompakter Überblick
Martin hat einen leicht verständlichen und umfassenden Einblick in DS-GVO Aspekte aus Online Marketingsicht gegeben. Der Tag war super informativ und absolut kurzweilig.
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Immer wieder SUPER!
Bei meinem 3. Seminar bei 121Watt bin ich vollends überzeugt das ich hier zu 100% zum Thema mit einem Top Referenten die Informationen, Wissen und Tipps erhalte, die ich erwarte. Der Referent zur DSGVO ist Volljurist und seit Jahren in der Materie. So kann ich sicher sein, dass die Informationen und sein Wissen dem aktuellen Stand der Zeit entspricht. Der Kurs war intensiv mit wenigen Teilnehmern und so hatten auch die Zwischenfragen immer Zeit zur Beantwortung. Die mitgegebenen Folien sind Hilfreich und Informativ. Die Verkostung im Design Offices ist Bestens und gut organisiert. Es fehlte an nichts. Da komme ich gerne wieder.
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Absolut lohnenswertes Seminar zur Online-Marketing im Zuge der DSGVO!
Ich habe am 20.4.19 an einem DSGVO-Seminar bei Fachanwalt Dr. Martin Schirmbacher teilgenommen. Das wird ein extrem anstrengender Tag, dachte ich. Schließlich ist der Referent ein Anwalt und das Thema unglaublich trocken - und für uns Marketer nicht wirklich erquickend. Der Tag war tatsächlich anstrengend (166 Folien plus unzählige Fragen der 14 Teilnehmer!). ABER: Er hat dank Martin Schirmbacher tatsächlich Spaß gemacht, war wirklich hilfreich und hat mich in die Lage versetzt, für unsere Firma zu erkennen, was wichtig ist und was nicht. Dr. Schirmbacher spickte das Thema mit Beispielen aus der Praxis, die einem ein gutes Gefühl geben, was umgesetzt werden muss - und was man vernachlässigen kann. Unbedingt empfehlenswert für Firmen jeder Größe (bei uns waren Firmen von 5 bis weit über Tausend Mitarbeiter vertreten) - und unbedingt bei Dr. Schirmbacher!!!!
Die nächsten Termine für das Datenschutz im Online-Marketing:
- Legende:
- Ausreichend freie Plätze.
- Wenige freie Plätze!
- Leider ausgebucht.