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Sprechstunde: So setzt du den Cookie-Banner und verschiedene Tracking-Tools rechtlich sicher ein

mit Dr. Martin Schirmbacher

In unserem 90-minütigen Coaching mit Dr. Martin Schirmbacher lernst du die aktuelle Rechtslage bei der Verwendung von Cookies kennen und erfährst, ob dein Cookie-Banner den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Dieses Coaching findet als Webinar statt.

Der Bundesgerichtshof hat am 28. Mai 2020 entschieden, dass das Setzen und Auslesen von Cookies auch in Deutschland grundsätzlich einer Einwilligung bedarf. Was folgt daraus für Betreiber von Unternehmenswebsites, für Plattformen und für Online-Shops?

Zunächst werden wir kurz die wesentliche Inhalte der BGH-Entscheidung und die Rechtslage zu Cookies und Tracking-Tools in Deutschland darstellen. Dabei werden wir auch darauf eingehen, ob ein Consent-Management-Tool zwingend erforderlich ist. Außerdem werden wir besprechen, welche Cookies als streng notwendig angesehen werden können, sodass doch kein Opt-in erforderlich ist.

Anschließend werden wir den korrekten Umgang mit Cookies auf deiner Website besprechen und die Seiten der Teilnehmer einzeln durchgehen. Dabei werden wir konkret aufzeigen, ob der Cookie-Banner und der Einsatz von Tracking-Tools den Anforderungen der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie entspricht. Jeder Teilnehmer wird im Anschluss einen Eindruck davon haben, ob die eigene Lösung gut, risikoreich oder klar rechtswidrig ist. Wir werden auch besprechen, welche ToDos gegebenenfalls noch empfehlenswert sind.

Eine konkrete Prüfung deiner Cookie-Lösung kann nur erfolgen, wenn du dem Referenten 24 Stunden vor Beginn des Webinars einen Link zu der zu prüfenden Website schickst.

Seminarthemen & Agenda im Überblick

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat Ende Mai sein lange erwartetes Urteil zur Einwilligung bei Cookies gefällt. Es ging um die Frage, ob für den Einsatz von Tracking-Cookies ein Opt-in der Nutzer der Website erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls eingeholt werden kann. Das Verfahren war zwischenzeitlich beim Europäischen Gerichtshof anhängig und ist nun abgeschlossen.

In diesem Abschnitt lernst du die wesentlichen Kernelemente der Entscheidung und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Cookie-Banner hat.

Darstellung der Rechtslage zu Cookies und Tracking-Tools in Deutschland

Jede Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website hat tendenziell Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Wer keine Einwilligung einholen möchte, muss auf berechtigte Interessen setzen. So war es vor der BGH Entscheidung. Welche Fragen ergeben sich mit der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

  • Was sind hier die Grenzen?
  • Braucht Google Analytics ein Opt-in?
  • Womit muss der Kunde rechnen?
  • Wie muss ich mein Cookie-Banner anpassen?

In diesem Abschnitt werden die einzelnen Cookie-Banner der Teilnehmer individuell besprochen und die folgenden Punkte werden berücksichtigt:

  • Welche Vorgaben ergeben sich aus der BGH Entscheidung?
  • Sind diese Vorgaben bereits umgesetzt?
  • Falls nein: Muss eine Anpassung vorgenommen werden?
  • Wie könnte eine Anpassung aussehen?

Zielgruppen & Ziele

Zielgruppe

Dieses Coaching ist für Marketing-Verantwortliche geeignet, richtet sich aber vor allem an eMarketer, Online-Marketing-Verantwortliche, Shop-Verantwortliche, E-Commerce-Manager, die sich neben Branchenwissen auch mit der rechtlichen Umsetzung von Tracking-Maßnahmen beschäftigen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmer Inhouse-Marketer sind oder auf Agenturseite sitzen.

Für den optimalen Erfolg ist das Webinar auf 5 Teilnehmer begrenzt. Es wird ausreichend Raum für Diskussion geben. Jede Frage wird behandelt.

Achtung: Eine konkrete Prüfung deiner Cookie-Lösung kann nur erfolgen, wenn du dem Referenten 24 Stunden vor Beginn des Seminars einen Link zu der zu prüfenden Website schickst.

Ziele

Du lernst in diesem Coaching, welche rechtlichen Fehler es zu vermeiden gilt. Du lernst zum Beispiel:

  • wie DSGVO und ePrivacy bei Cookies und Tracking zusammenspielen
  • was der BGH nun genau entschieden hat (und was nicht)
  • was die konkreten Risiken einer fehlerhafter Implementierungen sind
  • was die Anforderungen an einen rechtskonformen Cookie-Layer sind
  • ob deine Lösung im Großen und Ganzen den Anforderungen genügt
  • inwiefern bei deiner Lösung aus rechtlicher Sicht noch Verbesserungspotenzial besteht
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Trainer Dr. Martin Schirmbacher

Rechtsanwalt HÄRTING Rechtsanwälte

Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für Medien und Technologie-Recht. Er betreut namhafte Unternehmen aus der Online-Branche und ist Autor des Buches „Online-Marketing und Recht“, das 2017 erschienen ist.

Bei der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, leitet er das knapp 30-köpfige Team  für IT und Datenschutz. In seiner Mandatsarbeit dreht sich viel um die zulässige Ausgestaltung von Geschäftsmodellen, wo Martin und sein Team nahezu täglich zur Vertragsgestaltung von Marketing-Dienstleistungen und im Datenschutz beraten.

Martin ist bekannter Speaker bei einer Vielzahl von Branchenevents. Bei der Search Marketing Expo (SMX) hält er seit Jahren vielbesuchte Vorträge zu rechtlichen Aspekten der Suche im Netz. Daneben doziert der Anwalt auch für die DeutscheAnwaltAkademie, bei der Campixx und im Rahmen der Data Driven Business. Für Mandanten hält der erfahrene Jurist regelmäßig Workshops, Schulungen und Inhouse-Seminare ab.

Unser Referent ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und im Berliner Fachanwaltsausschuss für Informationstechnologierecht. Auf internationaler Ebene war er Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Assoication, dem internationalen Anwaltsverband und leitet dort die Arbeitsgruppe Cybersecurity.

Dr. Martin Schirmbacher – Unser Referent für Online Marketing & Social Media Recht 

Du kannst Martin in der 98. Folge unseres 121STUNDENtalks sehen.

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Weitere Informationen über Dr. Martin Schirmbacher

Die nächsten Termine für das Cookie-Banner & Consent-Management - Sprechstunde:

* zzgl. USt.
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