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Seit Anfang August versieht Claude erzeugte Texte mit einem unsichtbaren Kennzeichen. Zu sehen ist davon nichts, und trotzdem lohnt der Blick darauf, denn im Moment werden daraus reihenweise die falschen Schlüsse gezogen.
Sprachmodelle schreiben Wort für Wort. Häufig passen dabei zwei Wörter gleich gut. „Das Wetter war kalt und bedeckt“ oder „kalt und grau“, beides ist korrekt, beides klingt natürlich. Welche Variante es wird, entscheidet normalerweise eine Zufallszahl.
Genau dort setzt das Wasserzeichen an. Statt einer beliebigen Zufallszahl bestimmen jetzt ein geheimer Schlüssel und die vorangegangenen Wörter, welche Variante Claude wählt. Man kann sich den Schlüssel als eine feste Zahlenreihe vorstellen, die anstelle des Würfels benutzt wird. Für Leser:innen ändert sich nichts, der Text liest sich identisch. Wer den Schlüssel besitzt, kann aber nachrechnen, ob die Wortfolge dazu passt, und daraus eine Wahrscheinlichkeit ableiten.
Dem Text wird dabei nichts hinzugefügt. Keine versteckten Zeichen, keine zusätzlichen Tokens, keine höheren Kosten, und nichts, was sich auf eine Person, Organisation oder einen Chat zurückführen ließe. Anthropic nutzt dafür ein Verfahren, das Google DeepMind entwickelt hat.
Entscheidend sind die Grenzen:
Zwei Einschränkungen kommen dazu: Modelle, die vor dem 2. August gestartet sind, markieren noch nicht und werden erst nachgerüstet. Und bei Bilddateien sitzt die Kennzeichnung nicht im Bild selbst, sondern nur in den Metadaten der Datei, wo sie leichter verloren geht.
Hier werden gerade zwei Pflichten verwechselt, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Pflicht der Anbieter: KI-Firmen müssen ihre Inhalte maschinenlesbar markieren. Genau das setzt Anthropic um. Das ist deren Aufgabe, nicht deine.
Eure Pflicht als Betreiber ist deutlich enger gefasst. Offenlegen musst du nur, wenn ein KI-Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, also etwa zu Politik, Gesundheit oder Verbraucherschutz. Klassisches Marketing-Copywriting fällt in der Regel nicht darunter, auch nicht bei ausgiebiger KI-Unterstützung.
Und selbst wenn ein Text darunter fällt, greift eine Ausnahme: Hat ein Mensch ihn inhaltlich geprüft und trägt namentlich die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnung. Reine Rechtschreibkorrekturen oder automatisiertes Lektorat reichen dafür allerdings nicht aus, das stellt die EU-Kommission ausdrücklich klar.
Bei Bildern ist die Lage strenger. Gilt ein KI-Bild als Deepfake, greift die Offenlegungspflicht unabhängig davon, ob ein Mensch es geprüft hat. Verstöße können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
Unser Tipp: Verlagere die Frage vom Erkennen ins Dokumentieren. Vier Schritte reichen für den Anfang:
Für Punkt 2 und 3 genügt eine kurze Klausel in deinen Verträgen mit Freelancer:innen und Agenturen, zum Beispiel: „Überwiegend KI-generierte Passagen sind bei Abgabe zu kennzeichnen. Die redaktionelle Freigabe und Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei [Name/Rolle].“ Das ersetzt keine Rechtsberatung, schafft aber die Grundlage, auf der die Ausnahme überhaupt greifen kann.
Das Wasserzeichen ist ein Herkunftssignal, kein Beweismittel. Wer daraus Kontrollprozesse für Freelancer:innen oder Mitarbeitende ableitet, baut auf Sand. Belastbar ist die andere Richtung: ein dokumentierter Redaktionsprozess mit benannter Verantwortung. Wie eng die EU-Kommission diese Ausnahme auslegt und wo aus der Anbieterpflicht eine eigene Pflicht für euch wird, ordnet Dr. Martin Schirmbacher in der kommenden Ausgabe ein. Wenn ihr eure Prozesse gerade aufsetzt, lohnt es sich, den Artikel abzuwarten, bevor du sie festschreibst.
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Dieser Artikel wurde KI-unterstützt erstellt und durch menschliche Fachkenntnis überarbeitet und optimiert.
Quellen: Anthropic (14.08.2026) | Artikel 50 KI-Verordnung | EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50 | t3n
Google hat eine Hilfeseite zu Text-Disclaimern in Search Ads veröffentlicht. Damit lassen sich erforderliche Bedingungen, Konditionen und Offenlegungen zum eigenen Geschäft in bestehenden Textanzeigen ausspielen, und zwar garantiert im Beschreibungsbereich einer Responsive Search Ad, sofern das Asset genehmigt ist.
Das Asset schafft keine zusätzliche Zeile. Es besetzt einen Beschreibungsplatz, der vorher anders belegt war. Der Gewinn liegt in der getrennten Verwaltung und der zugesagten Ausspielung, nicht in mehr Textfläche.
Daraus folgen drei Punkte, die vor dem Rollout geklärt sein sollten.
Erstens der Pinning-Konflikt: Ein genehmigtes Disclaimer-Asset überschreibt immer vorhandene, auf Beschreibungszeile 1 gepinnte Assets. Diese werden dann nicht mehr ausgespielt. Wer dort bewusst eine abgestimmte Kernaussage stehen hat, verliert sie.
Zweitens die Ablehnungslogik: Wird das Asset in der Richtlinienprüfung abgelehnt, läuft die Responsive Search Ad weiter. Stattdessen greift die auf Position 1 gepinnte Beschreibung, und wenn es keine gibt, eine reguläre Beschreibungszeile der RSA. Der Fehler ist damit still: Die Kampagne liefert unauffällig weiter, nur ohne den Pflichthinweis.
Drittens die Kürzung: In seltenen Fällen kann der Disclaimer-Text gekürzt dargestellt werden, vor allem bei größeren Schriftgrößen aus Barrierefreiheitsgründen und in manchen Sprachen wegen des Zeichenlimits. Eine automatische Ersatz-Kurzfassung sieht Google nicht vor. Wenn schon der Wegfall einzelner Wörter die Aussage verändert, taugt das Asset nicht als alleiniger Compliance-Mechanismus. Das ist unsere Einschätzung, Google äußert sich dazu nicht.
Für regulierte Geschäftsmodelle war die Pflichtangabe bisher Teil der normalen Anzeigentexte und konkurrierte dort mit der Werbebotschaft. Jetzt gibt es einen definierten Ort dafür, mit zugesagter Ausspielung und ohne Nachteil beim Ad-Strength-Wert.
Die 90 Zeichen sind dabei die eigentliche Hürde. „Nur für Neukund:innen, Mindestlaufzeit 12 Monate, danach 39,90 Euro pro Monat“ passt mit rund 75 Zeichen. Ein vollständiger Finanzierungshinweis mit effektivem Jahreszins, Laufzeit, Nettodarlehensbetrag und Gesamtbetrag passt nicht. Ob die Kurzfassung rechtlich trägt, entscheidet nicht Google, sondern deine Rechtsberatung.
Die AI-Max-Kompatibilität zeigt außerdem, wohin Google will: Je stärker Anzeigentexte automatisiert kombiniert werden, desto mehr braucht es ein Element, das unabhängig von der Rotation mitläuft.
Prüfe vor dem Rollout, in welchen Kampagnen Beschreibung 1 gepinnt ist, und kläre für jede davon, welcher Inhalt verdrängt wird. Nimm danach nicht nur den Genehmigungsstatus, sondern auch die Disclaimer-Impressionen aus dem Asset-Bericht in dein wöchentliches Monitoring auf, mit fester Verantwortlichkeit. In den aggregierten Kampagnenzahlen fällt eine Ablehnung nicht auf, weil die Anzeige weiterläuft. Und formuliere den Pflichttext von vornherein deutlich unter 90 Zeichen, statt auf eine Kurzfassung für den Kürzungsfall zu hoffen, die es nicht gibt.
Das Asset verbessert die Verwaltung kurzer Pflichttexte, es löst Compliance nicht. Drei Dinge musst du selbst kontrollieren: Genehmigungsstatus, mögliche Kürzung und den verdrängten Inhalt in Beschreibung 1.
Quellen: Google Ads-Hilfe, Search Engine Land
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